Garantiezins in der Lebensversicherung: Was ist das genau?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 22. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was hat es mit dem Garantiezins auf sich?
Was hat es mit dem Garantiezins auf sich?

Schließen Sie eine kapitalbildende Lebensversicherung ab, möchten Sie natürlich, dass das Geld, das Sie monatlich einzahlen, sich mit der Zeit vermehrt. Dies geschieht unter anderem durch Zinsen, die auf die Versicherungssumme erhoben werden. Diese Zinsen setzen sich wiederum aus mehreren Bestandteilen zusammen. Einer davon ist der sogenannte Garantiezins.

Wie der Name vermuten lässt, ist dies ein garantierter Zinssatz, den Ihnen Ihr Versicherer jährlich gutschreiben muss, sofern dies vertraglich vereinbart wurde. Auch die Höhe des Garantiezinses wird bereits mit dem Lebensversicherungsvertrag festgelegt. Wie sich die Zinssätze aktuell entwickeln und was das für Kunden mit Altverträgen bedeutet, erklärt dieser Ratgeber.

FAQ: Garantiezins

Worauf bezieht sich die Garantieverzinsung bei Lebensversicherungen?

Der Garantiezins bei einer Versicherung wird immer nur auf den Sparanteil erhoben, nicht auf die monatlichen Beitragszahlungen. Der Sparanteil ergibt sich aus den Beiträgen abzüglich der Risikokosten, Abschlusskosten und Verwaltungskosten. Diese werden im Lebensversicherungsvertrag i. d. R. nicht genau beziffert, weshalb es schwierig sein kann herauszufinden, wie hoch Ihr Sparanteil tatsächlich ist.

Ist es möglich eine Lebensversicherung ohne Garantiezins abzuschließen?

Ja, viele Versicherer bieten inzwischen modifizierte Garantien an. Zudem ist eine Mindestverzinsung in der Regel nur bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung üblich.

Wie verhält sich die Garantiezins-Entwicklung?

Seit dem Jahr 2000 kam es zu einer kontinuierlichen Senkung beim Garantiezins in der Lebensversicherung. Diese Tabelle zeigt Ihnen die Entwicklung der Garantiezinssenkung der letzten hundert Jahre.

Garantiezins in der Lebensversicherung: Entwicklung zeigt Abwärtstrend

Der Garantiezinssatz ist seit Jahrzehnten im Sinken begriffen.
Der Garantiezinssatz ist seit Jahrzehnten im Sinken begriffen.

Das Bundesfinanzministerium legt jährlich einen Höchstrechnungszins für alle Renten- und Lebensversicherungen fest. Dabei handelt es sich um eine verbindliche Obergrenze für Zinssätze, die vom Versicherer nicht überschritten werden darf. Das Bundesfinanzministerium will damit sicherstellen, dass die Unternehmen ihren Kunden nicht mehr an Zinsen versprechen, als sie am Ende tatsächlich leisten können.

Der Höchstrechnungszins ist streng genommen nicht das Gleiche wie der Garantiezins, in der Praxis ist die Höhe von beiden jedoch meist identisch. Es steht dem Versicherer aber frei, seinen Kunden auch eine niedrigere Garantie als den Höchstrechnungszins anzubieten. Nur überschreiten darf er diesen eben nicht.

Der Höchstrechnungszins und damit auch der Garantiezins befindet sich seit dem Jahr 2000 im Sinkflug. Grund dafür ist vor allem, dass die Versicherungsunternehmen zunehmend Schwierigkeiten haben, das Geld ihrer Kunden gewinnbringend anzulegen und genügend zu erwirtschaften, um hohe Zinsen garantieren zu können.

Lebensversicherung mit Garantiezins: Tabelle zeigt historische Entwicklung

ZeitraumGarantiezins in Prozent
1903 bis 19223,50
1923 bis 19414,00
1942 bis Juni 19863,00
Juli 1986 bis Juni 19943,50
Juli 1994 bis Juni 20004,00
Juli 2000 bis 20033,25
2004 bis 20062,75
2007 bis 20112,25
2012 bis 20141,75
2015 bis 20161,25
seit 20170,90

Lebensversicherung mit sinkenden Garantiezins: Sind Altverträge betroffen?

Altverträge sind von der Garantiezinssenkung nicht betroffen.
Altverträge sind von der Garantiezinssenkung nicht betroffen.

Die Senkung vom Garantiezins wird sich vermutlich auch in den kommenden Jahren fortsetzen, was das Abschließen von klassischen Lebensversicherungen zunehmend unattraktiver macht. Sind Sie hingegen bereits Besitzer eines solchen Versicherungsvertrags, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Denn der Garantiezins für alte Lebensversicherungen bleibt von der Senkung unbetroffen.

Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das: Den Garantiezins, der bei Abschluss Ihrer Lebensversicherung vertraglich vereinbart wurde, muss Ihr Versicherer auch weiterhin leisten. Nur wenn ein neuer Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen werden soll, sind Sie von der Garantiezinssenkung betroffen.

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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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