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Lebensversicherung im Allgemeinen: Welche Arten gibt es?

Von lebensversicherungkuendigen.de, letzte Aktualisierung am: 19. Dezember 2020

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Ob zur Vorsorge im Alter, als Absicherung für Familienangehörige oder als Unfallversicherung – eine Lebensversicherung wird seit vielen Jahren von zahlreichen Menschen genutzt, um eine gewisse Stütze für bestimmte Lebenssituationen oder- abschnitte zu haben. Steht im Allgemeinen die Gesundheit an Platz eins, spielt die finanzielle Absicherung der eigenen Person und der Familie in den meisten Fällen eine nicht viel geringere Rolle.

Inhaltsverzeichnis

  • Lebensversicherung: Eine Definition
  • Die Kapitallebens­versicherung
    • Die fondsgebundene Lebensversicherung
    • Die Rentenversicherung
    • Die Risikolebens­versicherung
  • Selbsttötung des Lebensversicherungs­nehmers
    • Sterbehilfe: Erlösung oder Bestrafung?
      • Mord: Wenn Geldgier zu einer Straftat wird
  • Was ist eine Überschuss­beteiligung?
    • Garantieverzinsung einer Lebensversicherung
    • Ist eine Lebensversicherung pfändbar?
  • Lohnt sich eine Lebensversicherung für Sie?

Lebensversicherung: Eine Definition

Möchten Sie eine Lebensversicherung abschließen, dann sollten Sie zunächst alle Arten vergleichen.
Möchten Sie eine Lebensversicherung abschließen, dann sollten Sie zunächst alle Arten vergleichen.

Doch was genau ist eigentlich eine Lebensversicherung? Dieser Ratgeber soll Ihnen helfen, zu verstehen, was hinter dem Ausdruck Lebensversicherung steckt. Des Weiteren werden im Folgenden die unterschiedlichen Arten von Lebensversicherungen genannt und näher erklärt.

Eine Lebensversicherung abschließen, bedeutet, dass Sie einen Schritt in Richtung Vorsorge gegangen sind. Eine Lebensversicherung umfasst nämlich – wie der Name schon sagt – alle Versicherungen, die mit dem Leben einer Person zu tun haben. Das ist in der Regel der Versicherungsnehmer. Dieser sichert sich nämlich ab für den Fall, dass er einmal stirbt oder invalide wird.

Mit einer bestimmten, vertraglich festgehaltenen Versicherungssumme sind die Hinterbliebenen oder die Angehörigen des Versicherungsnehmers dann abgesichert falls einer dieser Fälle eintreten sollte.

Es ist auch möglich, eine Lebensversicherung für den Zweck der Altersvorsorge abzuschließen. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer ab einem bestimmten Alter dann regelmäßig eine private Rente ausgezahlt bekommt.

Eine Lebensversicherung ist also auch immer mit einem bestimmten Risiko verbunden. Im Prinzip versichert eine Lebensversicherung bestimmte Risiken, die es im Leben einer Person gibt. Der Lebensversicherungs­vertrag hält in diesem Sinne alle nötigen Vereinbarungen zwischen Versicherungsnehmer und Lebensversicherer schriftlich fest.
Eine Lebensversicherung beinhaltet Informationen.
Eine Lebensversicherung beinhaltet Informationen.

Einer der wichtigsten Punkte im Versicherungsvertrag ist die Versicherungsleistung. Diese Leistung ist eine Geldsumme, die zwischen Lebensversicherer und Lebensversicherungsnehmer vereinbart wurde und bei Eintritt des Versicherungsfalls ausgezahlt wird.

Die Auszahlung erfolgt entweder an den Versicherungsnehmer selbst oder an einen sogenannten Bezugsberechtigten – in der Regel ist das ein enges Familienmitglied, wie beispielsweise die Ehefrau.

Nützlich zu wissen: Wenn Sie den oder die Bezugsberechtigten, die Sie im Lebensversicherungs­vertrag genannt haben, zu einem späteren Zeitpunkt ändern möchten, dann können Sie das in der Regel beim Versicherer beantragen und ändern lassen. Im Normalfall sollten Ihnen dafür keine Gebühren berechnet werden. Dies hängt allerdings vom Versicherer ab und ist in den Versicherungs­bedingungen niedergeschrieben.

Tritt der Versicherungsfall ein und die Versicherungssumme wird ausgezahlt, ist der tatsächliche Schaden, der durch den Versicherungsfall entstanden ist, nichtig. Der Versicherungsbetrag ist demnach in keinerlei Weise abhängig von der Schadenshöhe. Was hier zählt, ist die vereinbarte Höhe der Auszahlung, die bei Abschluss der Versicherung im Lebensversicherungsvertrag festgehalten wurde.

In der Regel ist der sogenannte Versicherungsfall das Risiko, welches vertraglich bestimmt wurde als Auszahlungsgrund der Versicherungssumme. Das können zum Beispiel der Todesfall oder auch bestimmte Krankheiten sein, die es dem Versicherungsnehmer nicht mehr möglich machen, zu arbeiten oder ihn sogar als pflegebedürftig ausweisen.

Lohnt sich eine Lebensversicherung für Sie?
Lohnt sich eine Lebensversicherung für Sie?

Außerdem kann der Versicherungsfall auch einfach das Eintreten beziehungsweise Erleben eines bestimmten Alters sein, welches zuvor in der Lebensversicherung so festgehalten wurde. In diesem Fall wird ebenfalls die Versicherungssumme ausgezahlt.

Neben der Todesfallversicherung und der Erlebensfallversicherung gibt es aber auch die Rentenversicherung. Als private Rente zahlt der Versicherer in diesem Fall regelmäßig eine vereinbarte Summe an den Versicherungsnehmer aus.

Was Sie genau unter den unterschiedlichen Arten von Lebensversicherungen verstehen und welche spezifischen Merkmale diese aufweisen, zeigen Ihnen die folgenden Abschnitte auf.

Die Kapitallebens­versicherung

Eine Kapitallebensversicherung oder eine kapitalbildende Lebensversicherung ist geprägt von Kapitalanlagen – wie das Wort bereits ausstrahlt. Ein Versicherer muss bei Kapitallebensversicherungen immer über den Zeitraum der abgeschlossenen Lebensversicherung mindestens die Summe ansparen, die als Versicherungssumme im Endeffekt an den Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Schließlich hat der Versicherungsnehmer im Vorfeld über einen langen Zeitraum auch seine Lebensversicherungsprämie regelmäßig eingezahlt.

Die Auszahlung der Versicherungssumme einer Lebensversicherung ist im Normalfall nämlich eine sogenannte „sichere Leistung“, die der Versicherer dem Kunden definitiv erbringen muss, wenn beide Parteien sich an die festgesetzten Regeln halten.
Unterschreiben Sie immer erst einen Lebensversicherungsvertrag, wenn Sie vorher alle Klauseln bedacht haben.
Unterschreiben Sie immer erst einen Lebensversicherungsvertrag, wenn Sie vorher alle Klauseln bedacht haben.

In gewisser Weise ist es so, dass alle Arten von Lebensversicherungen kapitalbildend sind. Schließlich existiert in jedem Fall eine Versicherungssumme, die irgendwann an den Lebensversicherungsnehmer ausgezahlt werden muss. Bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung ist es lediglich der Fall, dass sie die einzige Versicherung ist, die auch als solche bezeichnet wird, weil sie den Prozess der Kapitalbildung in besonders hohem Maße in Anspruch nehmen muss.

Eine gemischte Lebensversicherung stellt hierbei die klassische kapitalbildende Lebensversicherung dar. Das bedeutet konkret, dass sie eine Mischform der Versicherungsfälle beinhaltet. Häufig werden auf diese Weise der Erlebensfall und der Todesfall in einer Lebensversicherung kombiniert. Egal, welcher der beiden Fälle dann im Endeffekt beim Lebensversicherungsnehmer eintritt, es wird immer die Auszahlung der Versicherungssumme dadurch ausgelöst.

Es ist also nicht verwunderlich, dass der Lebensversicherer bei dieser Form der Lebensversicherung das meiste Geld für eine Auszahlung ansparen muss. Tritt der Todesfall also sehr früh ein, hat der Versicherungsnehmer demnach auch noch nicht allzu viele Versicherungsprämien in seine Lebensversicherung eingezahlt und der Versicherer hatte ebenfalls noch nicht die Chance, eine über den ungeplant kurzen Zeitraum, die Höhe der Versicherungssumme anzusparen.

Eine gemischte Lebensversicherung können Sie selbstverständlich auch in anderen Kombinationen abschließen. Die oben ausgeführte Variante ist lediglich ein häufig genutztes Beispiel einer kapitalbildenden Lebensversicherung. Mehr Informationen zu Ihren unterschiedlichen Optionen können Sie bei den verschiedenen Versicherern erfragen und somit auch direkt vergleichen.

Die fondsgebundene Lebensversicherung

Eine gründliche Recherche und Beratung ist empfehlenswert für klassische Lebensversicherung.
Eine gründliche Recherche und Beratung ist empfehlenswert für klassische Lebensversicherung.

Wie im vorherigen Abschnitt erläutert, gibt es kapitalbildende Lebensversicherungen. Dazu zählt zum Beispiel auch die fondsgebundene Lebensversicherung. In dieser Art der Lebensversicherung wird keine herkömmliche Versicherungssumme vom Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls ausgezahlt.

Stattdessen wird diese Summe gänzlich oder zum großen Teil meist in Fonds angelegt. Der Versicherungsnehmer hat hierbei keine Garantie auf eine bestimmte und feste Versicherungssumme. Gegebenenfalls sichert Ihnen der Versicherer aber eine Leistung zu, die Ihnen in jedem Fall zusteht.

Mit den Wertanlagen können Sie als Versicherungsnehmer also entweder Kapital bilden oder aber auch streichen. Sichere Prognosen können bei solchen Anlagen in der Regel nicht gemacht werden. Aus diesem Grund ist eine fondsgebundene Lebensversicherung eher ungeeignet für die Altersvorsorge. Sind Sie als Versicherungsnehmer mit einer Kapitalanlage einmal nicht mehr zufrieden, können Sie diese problemlos durch eine andere austauschen.

Tritt der Todesfall beim Versicherungsnehmer ein, dann wird bei dieser Art der Lebensversicherung ebenfalls eine vertraglich vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Nicht selten entspricht die Höhe der Auszahlung den bis dahin eingezahlten Prämien.

Die Rentenversicherung

Die Berechnung der Garantieverzinsung einer Lebensversicherung ist für den Laien schwer nachzuvollziehen.
Die Berechnung der Garantieverzinsung einer Lebensversicherung ist für den Laien schwer nachzuvollziehen.

Die Rentenversicherung zählt ebenfalls zu den Kapitallebensversicherungen. Generell ist eine Rentenversicherung eine Lebensversicherung, die dem Versicherungsnehmer eine regelmäßige Rente zahlt – wie der Name auch schon sagt. Hierbei besteht die Lebensversicherung für den Erlebensfall als Versicherungsfall, da die Summe in diesem Fall nicht einmalig ausgezahlt wird, wenn der Tod des Versicherungsnehmers eintritt, sondern bereits vorher – gewissermaßen in kleinen Raten.

Erlebensfall bedeutet bei der Rentenversicherung also, dass eine private Rente ausgezahlt wird, wenn der Versicherungsnehmer die festgelegten Zeitpunkte der Auszahlung „erlebt“.

Grundsätzlich ist der größte Unterschied zwischen der Risikolebensversicherung, die häufig zum Beispiel den Todesfall versichert, und der Rentenversicherung, dass für Ersteres der Versicherungsnehmer gründlich auf seine Gesundheit geprüft wird.

Die Rentenversicherung hingegen ist eine Lebensversicherung ohne jegliche Gesundheitsprüfung. Für den Versicherer ist eine gute Gesundheit des Lebensversicherungsnehmers nämlich nicht relevant bei einer Rentenversicherung.

Beispielsweise hofft der Versicherer bei einer Risikolebensversicherung, dass der Versicherte ein langes und gesundes Leben führt, damit genügend Versicherungsprämien eingezahlt werden können und die Versicherungssumme nicht frühzeitig ausgezahlt werden muss. Ein Versicherungsnehmer, dessen Gesundheit in einem nicht so guten Zustand ist, wird vom Versicherer vor allem in einer Rentenversicherung gern gesehen.

Eine angeschlagene Gesundheit bedeutet für den Versicherer hier nämlich, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht allzu lang eine private Rente ausgezahlt werden muss, bis der Todesfall eintritt.

Die sogenannte „Leibrente“, die der Versicherungsnehmer bekommt, kann unter Umständen bei einigen Versicherern auch etwas höher ausfallen, wenn die Lebenserwartung des Versicherungsnehmers relativ gering ausfällt. Dies sollten Sie bei der Recherche für Ihre Lebensversicherung ebenfalls beachten.

Die Risikolebens­versicherung

Die Lebensversicherungsprämie ist vertraglich immer festgehalten.
Die Lebensversicherungsprämie ist vertraglich immer festgehalten.

Betrachten Sie eine Lebensversicherung in Bezug auf dessen jeweiligen Versicherungsfall, so können Sie eine Lebensversicherung in folgende Versicherungsfälle unterteilen: Berufsunfähigkeit, Erlebensfall, Geburt eines Kindes, Aussteuer oder auch der Todesfall. Letzteres ist beispielsweise über eine Risikolebensversicherung zu realisieren.

Bei der Risikolebensversicherung wird im Lebensversicherungsvertrag eine Summe vereinbart, die den im Vertrag genannten Bezugsberechtigten ausgezahlt wird, wenn es zum Tod des Lebensversicherungsnehmers kommt. Aus diesem Grund wird diese Versicherungsart auch häufig „Hinterbliebenenschutz“ genannt – nicht zuletzt, weil die Versicherungssumme meist den Hinterbliebenen der Familie des Versicherungsnehmers zugute kommt.

Natürlich liegt es aber in Ihrem Ermessen und es ist Ihre alleinige Entscheidung als Versicherungsnehmer, wer die Versicherungssumme nach Ihrem Tod erhält. Es müssen demzufolge nicht zwingend Familienmitglieder sein.

Die aufgeführten Arten von Lebensversicherungen sind nur eine Auswahl aus den zahlreichen verschiedenen Formen von Lebensversicherungen, die es gibt. Die erläuterten Versicherungen sind die am häufigsten abgeschlossenen Lebensversicherungen. Nichtsdestotrotz gibt es noch einige andere. Je nachdem, nach welchen Kriterien Sie die Lebensversicherungen betrachten, überschneiden sich auch die unterschiedlichen Arten.

Selbsttötung des Lebensversicherungs­nehmers

Vor allem die kapitalbildende Lebensversicherung beinhaltet  meist nicht geringe Geldsummen.
Vor allem die kapitalbildende Lebensversicherung beinhaltet meist nicht geringe Geldsummen.

Doch gibt es eigentlich auch Situationen, in denen der Sinn einer Lebensversicherung nicht zum Einsatz kommt? Stellen Sie sich die Frage, wann genau eine Lebensversicherung ihre Früchte trägt, ist die Beantwortung dieser Frage nach den oben erwähnten Kriterien nicht schwer zu beantworten: Dies geschieht nämlich bei Eintritt des Versicherungsfalls.

Jedoch gibt es auch einige Gegebenheiten, die die Auszahlung der Versicherungssumme bei Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls erschweren oder gar verhindern. Das kann bei einer Risikolebensversicherung, bei welcher der Todesfall des Versicherungsnehmers den Versicherungsfall darstellt, zum Beispiel die Problematik des Selbstmords sein.

In der Regel wird dieser Fall durch eine sogenannte Selbsttötungsklausel geregelt. Diese Klausel wird häufig auch Selbstmordklausel oder Suizidklausel genannt. Begeht der Lebensversicherungsnehmer also Selbstmord, sind die daraus entstehenden Konsequenzen für dessen Lebensversicherung in dieser Klausel geregelt. Zusammengefasst bedeutet das in den meisten Fällen, dass diese Klausel vertraglich regelt, dass die Versicherungssumme im Falle eines Selbstmordes des Versicherungsnehmers nicht ausgezahlt wird.

Hinterbliebene erhalten dann meist nur den Rückkaufswert der Lebensversicherung, also die Summe, die bis zu diesem Zeitpunkt in die Versicherung eingezahlt wurde, nachdem alle Verwaltungsgebühren des Versicherers abgezogen wurden.

Kommt es finanziellen Engpässen, ist Ihnen im Lebensversicherungsreformgesetz eine Beitragsfreistellung zugesichert.
Kommt es finanziellen Engpässen, ist Ihnen im Lebensversicherungsreformgesetz eine Beitragsfreistellung zugesichert.

Für den Fall eines Selbstmords des Versicherungsnehmers ist meist eine sogenannte Karenzzeit im Vertrag festgelegt. Das heißt im Konkreten, dass diese Karenzzeit den Zeitrahmen vorgibt, in dem innerhalb einer Lebensversicherung noch keine Versicherungssumme ausgezahlt wird.

Begeht der Versicherungsnehmer in diesem Zeitraum seiner Lebensversicherung Selbstmord, dann ist nicht nur die Trauer der Hinterbliebenen um den Verstorbenen groß, sondern auch der Ärger, dass der Versicherer die Versicherungssumme nicht auszahlt. Geschieht dies allerdings während der Laufzeit der Lebensversicherung, aber außerhalb der Karenzzeit, erhalten die Hinterbliebenen die komplette Versicherungssumme.

Für die Länge der Karenzzeit gibt es in Deutschland einheitliche Regeln. So legt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) im § 161 Selbsttötung Folgendes fest:

(1) Bei einer Versicherung für den Todesfall ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn die versicherte Person sich vor Ablauf von drei Jahren nach Abschluss des Versicherungsvertrags vorsätzlich selbst getötet hat. Dies gilt nicht, wenn die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist.
(2) Die Frist nach Absatz 1 Satz 1 kann durch Einzelvereinbarung erhöht werden.
(3) Ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, hat er den Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile nach § 169 zu zahlen.

Dieser Paragraph besagt also, dass die Karenzzeit von Lebensversicherungen, die in Deutschland abgeschlossen wurden, drei Jahre beträgt. Dies gilt seit 2008, in dem das Lebensversicherungsreformgestz zu Tage getreten ist, das heißt, das alte Versicherungsvertragsgesetz reformiert wurde. Vor dieser Reformierung gab es diese Regelung der Karenzzeit im Versicherungsvertragsgesetz nicht.

Haben Sie also eine Lebensversicherung vor dem 01. Januar 2008 abgeschlossen, gelten für diese Lebensversicherung noch die alten Gesetzesregelungen. In den meisten Fällen hingegen wurden auch in diese Verträge bereits individuelle Karenzzeiten vom Versicherer selbst eingebaut.

Vor 2008 sah der §169 wie folgt aus. Dieser wird nun durch den oben erläuterten § 161 Selbsttötung ersetzt:

Bei einer Versicherung für den Todesfall ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn derjenige, auf dessen Person die Versicherung genommen ist, Selbstmord begangen hat. Die Verpflichtung des Versicherers bleibt bestehen, wenn die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist.

Wie Sie sehen, ist eine Karenzzeit in der alten Fassung des Versicherungsvertragsgesetzes mit keinem Wort erwähnt. Um Versicherer vor Versicherungsbetrug zu schützen, wurde eine Regelung dazu in die neue Fassung aufgenommen. Diese ist gesetzlich verpflichtend.

Nichtsdestotrotz sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass unterschiedliche Beweggründe letztendlich zu einem Selbstmord führen können. Hier sind der Suizid, der im vollen Bewusstsein gewählt wurde und derSelbstmord, den ein Versicherungsnehmer begangen hat, weil seine Psyche erkrankt war, zu unterscheiden. Ersteres kann zum Beispiel auch einen bewussten Versuch eines Versicherungsbetrugs darstellen.

Wusste der Mensch, um den es geht, allerdings nicht genau, was er tut und warum er es tut, dann ändert das die Umstände in einem Gerichtsverfahren in eine positive Richtung für die Hinterbliebenen. Für solch eine Bewertung der Umstände sind bestimmte Gutachten notwendig, die im Nachhinein sehr schwierig realisierbar sind und den Streit im Recht um die Versicherungssumme nicht selten sehr in die Länge ziehen.

Sterbehilfe: Erlösung oder Bestrafung?

Um die richtige Wahl für sich zu treffen, hilft es, mehrere Lebensversicherer zu vergleichen.
Um die richtige Wahl für sich zu treffen, hilft es, mehrere Lebensversicherer zu vergleichen.

Wie verhält es sich allerdings, wenn der Versicherungsnehmer der Lebensversicherung die Sterbehilfe in Anspruch nimmt, weil er nachweislich schwer krank ist und mit höchster Wahrscheinlichkeit bald sterben wird? Besonders, wenn der Bezugsberechtigte der Lebensversicherungssumme der aktive Sterbehelfer des Versicherungsnehmers ist, wird die Sache um einiges komplizierter.

Themen wie Vorsatz und Ethik spielen hier vor Gericht eine maßgebliche Rolle. Ob der Versicherungsnehmer den Tod nun wollte, um seinen Leiden ein Ende zu setzen, oder ob ein Angehöriger ihm dabei geholfen hat, weil der Sterbende seinen Wunsch nicht mehr direkt äußern konnte, sind häufig Spekulationsfälle und nie hundertprozentig nachweisbar.

Hat der Sterbende nämlich bewusst die aktive Sterbehilfe gewollt, kann dies auch als Selbstmord gewertet werden. Oft ist es auch der Fall, dass der Sterbende unter Qualen seinen Tod nur noch hinauszögert damit seine Hinterbliebenen nicht den Anspruch auf die Lebensversicherungssumme verlieren.

Ob in einem Gerichtsverfahren am Ende der Bezugsberechtigte der Versicherungssumme oder der Versicherer Recht bekommt, ist pauschal natürlich nicht zu sagen. Diese Entscheidung wird in jeder Verhandlung selbstverständlich individuell vom zuständigen Richter beurteilt.

Fest steht: Spielen Todesumstände eine Rolle, die nicht natürlicher Art sind, dann ist eine Beurteilung in Bezug auf die Auszahlung der Versicherungssumme meist schwierig, komplex und langwierig.

Mord: Wenn Geldgier zu einer Straftat wird

Darüber hinaus kommt es außerdem vor, dass der Versicherungsnehmer durch den Leistungsberechtigten beziehungsweise Bezugsberechtigten getötet wird, damit dieser frühzeitig die Versicherungssumme ausgezahlt bekommt. Dieses Verhalten ist sogar von zwei Perspektiven hochgradig strafbar und kriminell.

Zum einen hat der Bezugsberechtigte einen Mord begangen, zum anderen zusätzlich noch einen Versicherungsbetrug. Auch dieser Fall ist durch das Versicherungsvertragsgesetz eindeutig geregelt. Im § 162 Tötung durch Leistungsberechtigten steht Folgendes:

(1) Ist die Versicherung für den Fall des Todes eines anderen als des Versicherungsnehmers genommen, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich durch eine widerrechtliche Handlung den Tod des anderen herbeiführt.
(2) Ist ein Dritter als Bezugsberechtigter bezeichnet, gilt die Bezeichnung als nicht erfolgt, wenn der Dritte vorsätzlich durch eine widerrechtliche Handlung den Tod der versicherten Person herbeiführt.

Im Falle eines Mordes des Versicherungsnehmers durch einen Leistungsberechtigten, verliert dieser verständlicherweise als Konsequenz das Recht auf die Versicherungssumme durch den Versicherer.

Was ist eine Überschuss­beteiligung?

Wie ein Teil des Wortes schon Preis gibt, steht die Überschussbeteiligung einer Lebensversicherung für Überschüsse, welche der Versicherer erhalten hat. Daran wird der Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung – und auch anderer längerfristig angelegten Versicherungen – in der Regel beteiligt.

Hierfür existieren unterschiedliche Möglichkeiten, den Versicherungsnehmer am Überschuss zu beteiligen. Zum Beispiel können Überschüsse auch mit fälligen Beiträgen, die der Versicherungsnehmer zu zahlen hat, verrechnet werden.

Wie die Problematik der Überschussbeteiligung organisiert ist, finden Sie gleichermaßen im Versicherungsvertragsgesetz festgehalten. Die Details sind im § 153 Überschussbeteiligung festgehalten:

(1) Dem Versicherungsnehmer steht eine Beteiligung an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung) zu, es sei denn, die Überschussbeteiligung ist durch ausdrückliche Vereinbarung ausgeschlossen; die Überschussbeteiligung kann nur insgesamt ausgeschlossen werden.
(2) Der Versicherer hat die Beteiligung an dem Überschuss nach einem verursachungsorientierten Verfahren durchzuführen; andere vergleichbare angemessene Verteilungsgrundsätze können vereinbart werden. Die Beträge im Sinn des § 268 Abs. 8 des Handelsgesetzbuchs bleiben unberücksichtigt.
(3) Der Versicherer hat die Bewertungsreserven jährlich neu zu ermitteln und nach einem verursachungsorientierten Verfahren rechnerisch zuzuordnen. Bei der Beendigung des Vertrags wird der für diesen Zeitpunkt zu ermittelnde Betrag zur Hälfte zugeteilt und an den Versicherungsnehmer ausgezahlt; eine frühere Zuteilung kann vereinbart werden. Aufsichtsrechtliche Regelungen zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungen, insbesondere die §§ 89, 124 Absatz 1, § 139 Absatz 3 und 4 und die §§140 sowie 214 des Versicherungsaufsichts­gesetzes bleiben unberührt.
(4) Bei Rentenversicherungen ist die Beendigung der Ansparphase der nach Absatz 3 Satz 2 maßgebliche Zeitpunkt.

Garantieverzinsung einer Lebensversicherung

Unter bestimmten Umständen kann eine Lebensversicherung auch pfändbar sein.
Unter bestimmten Umständen kann eine Lebensversicherung auch pfändbar sein.

Die Garantieverzinsung, der Garantiezins oder auch der Höchstrechnungszins ist ein ziemlich komplexer und umfangreich berechenbarer Zinssatz, welcher für den Laien nur schwer verständlich ist. Zunächst einmal ist es grob gefasst ein Zinssatz, der zu den Versicherungsprämien, die während der Laufzeit der Lebensversicherung erbracht wurden, addiert wird.

Wie hoch dieser Zins ist, wird in regelmäßigen Abständen durch das Bundesfinanzministerium neu berechnet und geprüft. Diesen festgesetzten Garantiezins darf der Versicherer im Zinssatz für die Lebensversicherung nicht unterschreiten. Möchte der Lebensversicherer den Zinssatz höher ansetzen, ist ihm das jedoch erlaubt.

Die Garantieverzinsung verringert sich jedoch durch die bei einer Lebensversicherung anfallenden Gebühren. Erst nach Abzug von Verwaltungsgebühren und anderen festgelegten Anteilen steht die Summe fest, für die der Garantiezins gilt. Somit wird nicht die komplette Höhe der Versicherungsprämien, die bereits eingezahlt wurden, als Grundlage für die Garantieverzinsung genutzt, sondern nur ein Anteil davon.

In den letzten Jahren ist der Garantiezins für eine Lebensversicherung kontinuierlich gesunken. Für den Versicherungsnehmer ist dieser Abfall des Garantiezinssatzes natürlich negativ zu werten, weil somit im Endeffekt für diesen auch weniger Gewinn aus der Lebensversicherung hervorgeht.

Ist eine Lebensversicherung pfändbar?

Das Bundesfinanzministerium prüft den Garantiezins für Lebensversicherungen.
Das Bundesfinanzministerium prüft den Garantiezins für Lebensversicherungen.

Eine Kapitallebensversicherung kann unter Umständen gepfändet werden, wenn es nötig ist – konkret wird hierbei die Versicherungssumme gepfändet, die ausgezahlt wird, wenn der Erlebensfall eintritt.

Sie können eine Pfändung jedoch vermeiden, wenn Sie zum Beispiel Ihr Kind als unwiderrufliche Bezugsrechtsperson in Ihre Lebensversicherung eintragen lassen. Eine Pfändung kann in diesem Fall nicht durchgeführt werden.

Ist allerdings eine widerrufliche Bezugsrechtsperson im Lebensversicherungsvertrag vermerkt, kann dies widerrufen und dementsprechend auch gepfändet werden. Des Weiteren gibt es in Deutschland ein sogenanntes „Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge“.

Darin ist unter anderem vermerkt, dass eine „herkömmliche“ Lebensversicherung unter Umständen in eine Rentenversicherung umgewandelt werden kann und diese somit vor einer Pfändung geschützt ist.

Ob eine Lebensversicherung gepfändet werden darf, hängt immer von den jeweiligen individuellen Bestimmungen und Klauseln ab, die in jeder Lebensversicherung unterschiedlich angesetzt sind. Damit ist es nicht pauschal zu sagen, ob Ihre Lebensversicherung pfändbar ist. Sie sollten Ihre Optionen deshalb gegebenenfalls gezielt für Ihren persönlichen Vertrag prüfen.

Lohnt sich eine Lebensversicherung für Sie?

Ob es sich für Sie lohnt, eine Lebensversicherung abzuschließen, liegt natürlich immer in der eigenen Ermessensentscheidung. Erwägen Sie einen Abschluss, sollten Sie in jedem Fall alle Möglichkeiten vergleichen. Konkret heißt das, dass Sie im besten Fall alle Arten der Lebensversicherung vergleichen und erst dann entscheiden, ob eine der Lebensversicherungen die richtige für Sie ist.

Ist Ihre Wahl auf eine bestimmte Lebensversicherung gefallen, dann ist es im Anschluss ratsam, einen Vergleich der verschiedenen Versicherer vorzunehmen, um das Angebot für Sie zu finden, welches am besten zu Ihnen und Ihrem Leben passt.

Eine Lebensversicherung sollte niemals überstürzt und leichtfertig abgeschlossen werden. Schließlich geht es in den meisten Fällen um nicht geringe Geldsummen, die in Raten eingezahlt werden müssen. Selbstverständlich ist auch die Summe, die Ihnen ausgezahlt wird, wenn der Versicherungsfall eintritt, nicht außer Acht zu lassen. Lassen Sie sich also genügend Zeit für Ihre Überlegungen und wägen Sie in Ruhe alle Optionen ab, die Ihnen geboten werden.

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Kommentare

  1. Thomas meint

    9. August 2016 um 10:52

    Ein sehr informativer Artikel mit ganz wichtigen Informationen. In der heutigen Zeit ist es schon sehr wichtig geworden, sich zusätzlich privat abzusichern.

    Antworten

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