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Lebensversicherung und Auszahlung: Das Wichtigste im Überblick

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So holen Sie 30% mehr Geld aus Ihrer Lebens - oder Rentenversicherung heraus

In vielen Lebens - oder Rentenversicherungverträgen ist die Widerspruchsbelehrung falsch oder fehlerhaft. Für Sie als Verbraucher bedeutet das, dass Sie – anders als bei einer Kündigung oder einem Verkauf – bis zu 30% mehr Geld erhalten, wenn Sie Ihrem Vertrag widersprechen. Auch aus bereits gekündigten oder abgelaufenen Verträgen lässt sich im Nachhinein noch Geld herausholen.

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Die Auszahlung einer Lebensversicherung kann über drei Wege erfolgen.
Die Auszahlung einer Lebensversicherung kann über drei Wege erfolgen.
Einige Lebensumstände lassen es leider nicht zu, die eigens für die finanzielle Absicherung abgeschlossenen Versicherungen weiterzuführen. Haben Sie sich beispielsweise entschlossen, Ihre Lebensversicherung zu kündigen, dann sind sicherlich die Themen Lebensversicherung und deren Auszahlung besonders interessant und relevant für Sie.

Dieser Ratgeber soll Ihnen aufzeigen, was Sie alles beachten müssen, wenn Sie sich Ihre Lebensversicherung frühzeitig auszahlen lassen möchten. Im Vergleich dazu werden geltende Regelungen aufgezeigt, die ein normales Auslaufen der Versicherung oder das Eintreten des Versicherungsfalls, wie beispielsweise der Todesfall, beinhalten.

Inhaltsverzeichnis

  • Die Auszahlung einer Lebensversicherung: Was genau steckt dahinter?
  • Lebensversicherung: Ist eine Teilauszahlung möglich?
    • Lebensversicherung: Fazit zur Auszahlung

Die Auszahlung einer Lebensversicherung: Was genau steckt dahinter?

Im Großen und Ganzen gibt es drei Möglichkeiten, wann Sie sich eine Lebensversicherung auszahlen lassen können beziehungsweise dies automatisch geschieht.

  1. Sie kündigen die Lebensversicherung vorzeitig:
    Sind Sie mit Ihrer Versicherung nicht mehr zufrieden oder können sich aufgrund unvorhergesehener Umstände die Beiträge nicht mehr leisten, dann steht Ihnen nach der Kündigung Ihrer Lebensversicherung eine Auszahlung zu. Wie hoch diese genau ist, ist bereits bei Abschluss Ihres Lebensversicherungs­vertrags darin festgehalten. Wenn Sie sich eine Lebensversicherung vorzeitig auszahlen lassen möchten, bekommen Sie einen sogenannten Rückkaufswert. Seit der Reformierung des Versicherungs­vertrags­gesetzes (VVG), steht Ihnen außerdem per Gesetz ein Mindestbetrag zu.

    Jedoch sollten Sie beachten, dass Sie im Normalfall immer mit einem Verlust aus der Kündigung hervorgehen. Besonders wenn die Laufzeit Ihrer Lebensversicherung noch nicht allzu lang ist, bekommen Sie zumeist nicht einmal die Beträge wieder ausgezahlt, die Sie zuvor regelmäßig in die Versicherung eingezahlt haben.

    Eine vorzeitige Auszahlung einer Lebensversicherung – besonders in den ersten fünf Jahren – bedeutet vor allem, dass Ihnen hohe Verwaltungs-, Storno- und Abschlussgebühren von Ihrem Rückkaufswert abgezogen werden.

    Des Weiteren müssen Sie mit der Zahlung von Steuern rechnen – einer sogenannten Abgeltungssteuer – wenn die Laufzeit Ihrer Lebensversicherung bis zur Auszahlung weniger als zwölf Jahre beträgt oder der Versicherungsnehmer zum Kündigungszeitpunkt jünger als 60 Jahre ist.

  2. Die vereinbarte Vertragslaufzeit ist beendet:
    Unter Umständen sind Sie bei der Auszahlung Ihrer Lebensversicherung sozialversicherungspflichtig.
    Unter Umständen sind Sie bei der Auszahlung Ihrer Lebensversicherung sozialversicherungspflichtig.
    Die zweite Möglichkeit für eine Lebensversicherung und deren Auszahlung besteht darin, dass diese automatisch ausläuft. Wurde eine bestimmte Mindestvertragslaufzeit festgelegt und Sie haben diese nicht verlängert, wird Ihnen die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt.

    Solch eine Auszahlung einer Lebensversicherung kommt häufig nach Ablauf der Laufzeit von kapitalbildenden Lebensversicherungen vor. In der Regel ist das Vertragsende hierbei mit einem bestimmten Alter des Versicherungsnehmers gekoppelt.

    Das bedeutet im Konkreten, dass Sie entweder eine einmalige Auszahlung oder eine Art monatliche Rente ausgezahlt bekommen. Letzteres wird auch als Rentenversicherung bezeichnet und ist somit eine Form der Altersvorsorge.

    Egal welche Art der Lebensversicherung zu einer Auszahlung führt, prüfen sollten Sie die Summe in jedem Fall. Schließlich geht es hierbei in der Regel um nicht wenig Geld.

    Warten Sie demnach auf den Ablauf Ihrer Lebensversicherung, welcher mit einer automatischen Auszahlung der vollen Versicherungssumme verbunden ist, können Sie sich darüber freuen, dass dies im Normalfall nicht verlustreich vonstatten geht. In welcher Form Sie Ihr Geld bekommen – also sich Ihre Lebensversicherung einmalig auszahlen zu lassen oder eine private Rente aus der Ablaufleistung zu beziehen – ist im Vertrag Ihrer Lebensversicherung bereits unter Auszahlung geregelt.

  3. Eine private Rente ist eine beliebte Altersvorsorge.
  4. Der Versicherungsfall tritt ein:
    Versicherungsfall: Bei einer Lebensversicherung erfolgt die Auszahlung beispielsweise bei Tod des Versicherten.
    Versicherungsfall: Bei einer Lebensversicherung erfolgt die Auszahlung beispielsweise bei Tod des Versicherten.
    Zu guter Letzt gibt es auch noch eine dritte Möglichkeit: Ihnen wird eine bestimmte Summe ausgezahlt, wenn der Versicherungsfall eintritt. In den meisten Fällen ist das der Todesfall, welcher über eine Risikolebensversicherung abgesichert wird. Generell dient die Auszahlung einer Lebensversicherung im Todesfall der Absicherung von Hinterbliebenen.

    Selbstverständlich muss bei einer Lebensversicherung die Auszahlung nicht nur im Todesfall erfolgen. Auch eine Kapitallebensversicherung kann beispielsweise einen Versicherungsfall beinhalten. Da dieser hierbei aber in den seltensten Fällen mit dem Tod des Versicherungsnehmers verknüpft ist, ist hier von einer Erlebensfallversicherung die Rede.

    Dafür wurde zuvor im Versicherungsvertrag ein bestimmtes Alter festgesetzt, in welchem die Auszahlung erfolgt.

    Wie hoch letztendlich die Auszahlung der Lebensversicherung ist, hängt von den individuellen Vertragskonditionen ab, die zwischen Versicherer und Versichertem vereinbart wurden.

Lebensversicherung: Ist eine Teilauszahlung möglich?

Die Regel ist dies natürlich nicht, aber dennoch können Sie unter bestimmten Bedingungen mit Ihrem Versicherer eine Teilauszahlung Ihrer Lebensversicherung vereinbaren.

Dabei wird zumeist ein sogenannter “Auszahlungsplan” erstellt, welcher schriftlich obligatorische Termine festhält, an denen der Versicherungsnehmer eine bestimmte Summe ausgezahlt bekommt anstatt am Ende der Lebensversicherung eine komplette Auszahlung zu erhalten.

Achtung: Insgesamt ist diese Methode verlustreicher als eine Auszahlung in Gänze! Möchten Sie allerdings vor dem Ablauf Ihrer Vertragslaufzeit einen Teil Ihres Kapitals zur Verfügung haben, dann sollten Sie über solch eine Art der Ratenauszahlung nachdenken.

Lebensversicherung: Fazit zur Auszahlung

Oftmals ist es hilfreich, sich vor der Kündigung einer Lebensversicherung, welche meist mit finanziellen Verlusten einhergeht, über mögliche Alternativen zu informieren. Beispielsweise machen Sie oftmals mehr Gewinn, wenn Sie Ihre Lebensversicherung verkaufen.

Den Ablauf Ihrer Versicherung abzuwarten oder der Eintritt des Versicherungsfalls scheinen in Bezug auf die Auszahlung und die Finanzen wesentlich sinnvoller zu sein. Schließlich ist vor allem die Rentenversicherung durch die Auszahlung einer Rente eine sehr beliebte Altersvorsorge.

Nützlich zu wissen: Wenn Sie sich fragen, ob eine Auszahlung der Lebensversicherung krankenversicherungs­pflichtig ist, ist dies nicht pauschal zu beantworten. Die Antwort lautet Nein, wenn Lebensversicherungen rein privat sind, das heißt nur Sie als Versicherter auch dort eingezahlt haben.

Zahlt allerdings der Arbeitgeber mit in eine sogenannte betriebliche Altersvorsorge für Sie ein, dann müssen Sie Beiträge an die Krankenkasse für den Teil der Versicherungen bezahlen, den Ihr Arbeitgeber verrichtet hat.

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Comments

  1. Sabine S. says

    22. Oktober 2017 at 12:35

    Hallo! Ich habe mal eine Frage? Meine Leibrentenversicherung ist am 1.10.17 ausgelaufen und es wurde mit der Versicherung (Signal Iduna) im März schriftlich festgelegt, daß ich die gesamte Summe ausgezahlt haben mchte. Jetzt muß ich um mein Geld betteln daß es mir mal überwiesen wird. Ich habe schon 3 mal angerufen und mir wurde versprochen daß man es überweisen tut aber nichts ist passiert.Uf meinen 2 E-mails hat man erst garnicht drauf reagiert. Wollte mal anfrageb ob ob das in Ordnung ist? Würde mich freuen auf eine Antwort von Ihnen!!! Mit freundl.Gruß Sabine S.

    Antworten
    • lebensversicherungkuendigen.de says

      11. Dezember 2017 at 11:01

      Hallo Sabine,

      in der Regel sollte vertraglich ein Auszahlungszeitpunkt festgelegt worden sein. Hält sich die Versicherung nicht daran, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Zinsen. Wie es sich in Ihrem Fall verhält, ist am besten mit einem Anwalt für Versicherungsrecht abzuklären.

      Das Team von lebensversicherungkuendigen.de

      Antworten
  2. Helga B. says

    31. Dezember 2017 at 10:25

    Sehr geehrtes Team, bei meiner Tochter ist der Lebenspartner mit 51 Jahren an Krebs verstorben. Er hatte im Unternehmen eine Lebensversicherung abgeschlossen. Diese ist ausgezahlt worden nun muss meine Tochter entweder 5.550 ,00 Euro an die Krankenkasse zahlen oder monatlich 45,00 Euro zehn Jahre lang. Warum ist das so und wie hoch ist in etwa die Auszahlungssumme?

    Antworten
    • lebensversicherungkuendigen.de says

      2. Januar 2018 at 8:41

      Hallo Helga,

      wie hoch die Auszahlungssumme ausfällt, hängt von den zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer vereinbarten Konditionen ab, weshalb sich hierzu keine pauschale Angabe machen lässt. Setzen Sie sich am besten mit der entsprechenden Krankenkasse in Verbindung, um zu erfahren, weshalb eine Zahlung gefordert wird.

      Das Team von lebensversicherungkuendigen.de

      Antworten
  3. Peter R. says

    11. Januar 2018 at 11:18

    Meine Kapitalversichung ist demnächst abgelaufen und zuteilungsreif.
    Ich habe vor, mir monatlich einen Betrag auszahlen zu lassen. Wenn ich in den nächsten Jahren sterben sollte, wer bekommt den Restbetrag? Verfällt er, bekommt ihn mine Frau, meine Kinder?

    Antworten
    • lebensversicherungkuendigen.de says

      22. Januar 2018 at 8:45

      Hallo Peter,

      in der Regel wird bei Vertragsabschluss eine bezugsberechtigte Person festgelegt, welche im Todesfall die Versicherungsleistung erhält. Wurde eine solche Vereinbarung nicht getroffen, fällt die Versicherungsleistung in den Nachlass des Verstorbenen.

      Das Team von lebensversicherungkuendigen.de

      Antworten
    • Brigitte H. says

      22. Januar 2018 at 14:27

      Hallo Peter,

      Vorsicht! Lesen Sie diesen Teil im Vertrag noch mal genau durch! Bei mir ist es nämlich so, dass wenn ich innerhalb von den ersten 5 Auszahlungsjahren sterbe, mein Partener für genau den Rest der fünf Jahre die Rente bekommt. Wenn ich z.B. nach sechs Rentenjahren sterbe bekommt mein Ehepartner nichts mehr. Das Geld ist dann futsch.

      Brigitte

      Antworten
  4. Roswitha K. says

    9. April 2018 at 17:15

    An wen wird eine Kapital-Lebensversicherung ausgezahlt. An den Versicherungsnehzmer oder an die versicherte Person.

    Antworten
    • lebensversicherungkuendigen.de says

      16. April 2018 at 8:29

      Hallo Roswitha,

      anders als etwa in der Schadens- und Unfallversicherung hat der Versicherte bei Auseinanderfall von Versicherungsnehmer und Versichertem keine Rechte und Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag (siehe §§ 44 ff., § 179 Abs. 2 VVG).

      Das Team von lebensversicherungkuendigen.de

      Antworten
  5. Stöber says

    28. April 2018 at 12:49

    Was heißt,sich eine Lebensversicherung degressiv auszahlen zu lassen.?
    Im Vertrag steht eine monatliche Auszahlungssumme oder als Alternative den gesammten Betrag auszahlen lassen.
    Damals gab mir der Vertreter den Tipp, eine degressive Auszahlung zu fordern.
    Danke für eine erklärung

    Antworten
    • lebensversicherungkuendigen.de says

      30. April 2018 at 9:00

      Hallo,

      es gibt verschiedene Arten der Risikolebensversicherung, die sich hinsichtlich der Versicherungssumme unterscheiden. Eine degressiv fallende Versicherungssumme bedeutet, dass diese im Laufe der Zeit immer geringer wird. Je länger der Vertrag besteht, desto weniger Leistung wird also im Todesfall ausgezahlt.

      Das Team von lebensversicherungkuendigen.de

      Antworten
  6. Kaja says

    30. Juni 2018 at 22:54

    Hallo, ich habe eine Lebensversicherung beitragsfrei gestellt. Kann ich die Versicherungssumme auszahlen lassen? Wie muss ich vorgehen?

    Antworten
    • lebensversicherungkuendigen.de says

      3. Juli 2018 at 11:33

      Hallo Kaja,

      grundsätzlich sollte dies möglich sein. Beachten Sie jedoch, dass eine vorzeitig Auszahlung in der Regel mit einem Verlust einhergeht. Unter Umständen lohnt sich vielmehr eine Alterative: etwa der Verkauf der Lebensversicherung.

      Das Team von lebensversicherungkuendigen.de

      Antworten
  7. Karin F. says

    26. Juli 2018 at 12:52

    Wie lange dauert es etwa bis eine Kapitallebensversicherung ausgezahlt wird, ab dem Zeitpunkt der Kündigung.
    Ich warte schon 4 Wochen darauf, aber man wird von der Versicherung immer vertröstet.
    Die B. hat hier wohl auch Lust, mit dem Geld noch etwas zu arbeiten.

    LG Karin

    Antworten
    • lebensversicherungkuendigen.de says

      31. Juli 2018 at 11:29

      Hallo Karin,

      wie lange es bis zur Auszahlung dauert, ist je nach Einzelfall unterschiedlich. In der Regel müssen Sie nach der Kündigung einige Wochen warten.

      Das Team von lebensversicherungkuendigen.de

      Antworten
  8. Elisabeth P. says

    11. Dezember 2018 at 9:32

    Ich habe eine Kapitallebensversicherung mit Überschußbeteiligung die 2022 abläuft. Jetzt möchte ich diese kündigen da wir auswandern und das Geld jetzt benötigen.

    Bei dem jährlichen Schreiben von der Versicherung steht;
    Welche finanziellen Leistungen erhalten Sie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung zum 01.05.2019

    garantierte einmalige Zahlung ……. Euro
    bisher erreichte Zahlung aus laufender überschussbeteiligung ……..Euro
    für die Zukunft nicht garantierter Schlussüberschuss ……..Euro
    für die Zukunft nicht garantierte Beteiligung an Bewerertungsreserven ……. Euro
    für die Zukunft nicht garantierte Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven …….. Euro
    ————————————
    gesamte einmalige Zahlung ……………… Eur

    Meine Frage wäre, ist die “gesamte einmalige Zahlung” auch tatsächlich genau das was ich ausbezahlt bekommen würde?

    Antworten
    • lebensversicherungkuendigen.de says

      14. Dezember 2018 at 14:00

      Hallo Elisabeth,

      so hört es sich zumindest an. Eine Nachfrage bei der Versicherung kann helfen.

      Das Team von lebensversicherungkuendigen.de

      Antworten
  9. Michael says

    28. Dezember 2018 at 17:36

    Hallo! Durch Krankheit gehe ich Rückwirkend zum 24.04.2018 in Rente.
    Das Verfahren gilt wohl schon als positiv abgeschlossen.
    Bei meiner leidigen Lebensversicherung habe ich nach deren BU-Zusatzoption angefragt. Die aufmüpfig arrogante Agentin meinte schon gleich per Telefon meine Beine (Athrose) wären nicht versicherbar. Das Telefon wurde meinerseits beendet und die unbekannte Dame gesperrt. Wenige Tage später erreichte mich ein Schreiben über meine Rente; weil ich nebst einem unfähigen Berater einen Wechsel beantragt hatte. Da kam diese Unbekannte phonetisch ins Spiel.
    Ich habe wenige Tage vor dem 18.12.2018 telefonisch den Wert meiner Lebensversicherung angefordert. In dem Schreiben steht:
    Rückkaufswert-Hauptversicherung: 12.754,80 Euro
    Überschussguthaben: 118,47 Euro
    Beteiligung an Bewertungsreserven: 105,40 Euro
    Beitragsfreie Jahresrente: 1.018,20 Euro.
    Abschliessend vor den Freundlichen Grüssen kommt dann noch:
    Sollten Sie ein Policedarlehen in Anspruch genommen haben, so wurde dieses hier nicht berücksichtigt.
    Die Datenerfassung ist bei denen wohl nicht so gut gepflegt!?
    In Sachen Policedarlehen habe ich noch nie Gebrauch von gemacht; geschweige wusste ich gar nicht wie so was funktioniert und existiert!
    Auf Grund der ganzen Unannehmlichkeiten die ich mit der V. erlebt habe möchte ich ganz klar kündigen ggfs. erst mal Beitragsfrei stellen.
    Bei Rückkaufswert verstehe ich das richtig, dass dies der Bruttobetrag (ohne Gebühren) ist, den ich zur Kündigung beantragen bzw. ausgezahlt bekommen kann?
    Liebe Grüsse aus Neumünster
    Michael

    Antworten
    • lebensversicherungkuendigen.de says

      3. Januar 2019 at 14:58

      Hallo Michael,

      der Rückkaufswert ist der Betrag, den Sie erhalten, wenn Sie vorzeitig kündigen. Er wird vertraglich festgelegt.

      Das Team von lebensversicherungkuendigen.de

      Antworten
  10. Heidrun C. says

    7. Februar 2019 at 18:57

    Meine Lebensversicherung ist im März 2019 auszahlungsbereit. Erhielt jetzt einen Brief mit der Aufforderung, den Orginalversicherungsschein an das Unternehmen einzuschicken , da sonst keine
    Auszahlung möglich sei. Habe daraufhin eine Kopie des Scheines verschickt. Versicherung besteht auf den
    Orginalschein. Diesen gebe ich nicht aus den Händen oder verschicke ihn auch nicht per Einschreiben.Kann sich die Versicherung weigern das Geld auszubezahlen?

    Antworten
    • lebensversicherungkuendigen.de says

      1. April 2019 at 8:59

      Hallo Heidrun,

      für die Auszahlung einer Lebensversicherung muss der Versicherungsschein im Original vorliegen.

      Das Team von lebensversicherungkuendigen.de

      Antworten
  11. Franka says

    10. August 2019 at 9:41

    Hallo,

    meine Mutter hat Anfang Juni ein Schreiben erhalten wo sie ankreuzen sollte, ob sie eine monatliche Auszahlung oder eine Einmalzahlung der Rentenversicherung wünscht. Aus verschiedenen familiären Gründen befasste sie sich jetzt am 2 August damit. Dabei sah sie, dass der Brief bis zum 01.08.2019 zurück an die Gesellschaft geschickt werden sollte. Leider erreichte sie am 02.08. keinen mehr, da es ein Freitag war. Nach dem Wochenende rief sie bei der Versicherung an,, dort bekam sie die Auskunft, dass sie es trotzdem noch einreichen kann. Ein Tag später rief die Versicherung an, dass es doch nicht geht.

    Meine Frage, müssen wir das so hinnehmen?
    Was können wir tun?

    Der Wunsch war mit Abschluß der Versicherung, eine Einmalzahlung.

    Vielen Dank für die Hilfe!

    Mit freundlichen Grüßen

    Franka

    Antworten
    • lebensversicherungkuendigen.de says

      16. August 2019 at 15:46

      Hallo Franka,

      ein Anwalt kann die Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Das Team von lebensversicherungkuendigen.de

      Antworten

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