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Lebensversicherung übertragen: Geht das?

Von lebensversicherungkuendigen.de, letzte Aktualisierung am: 21. Januar 2021

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Kann eine andere Person die Lebensversicherung übernehmen?
Kann eine andere Person die Lebensversicherung übernehmen?

An einer Lebensversicherung sind oft mehrere Personen beteiligt: die versicherte Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen wird, der Bezugsberechtigte, an den die Versicherung bei Eintreten des Versicherungsfalls ausgezahlt wird, und der Versicherungsnehmer. Er ist derjenige, der den Lebensversicherungsvertrag abschließt und die monatlichen Beiträge an die Versicherungsgesellschaft zahlt.

Es kann durchaus vorkommen, dass ein und dieselbe Person mehrere dieser Rollen ausübt, ebenso ist es aber auch möglich, die Rollen des Bezugsberechtigten oder des Versicherungsnehmers auf jemand anderen zu übertragen. Die Entscheidung darüber fällt der Versicherungsnehmer. Was zu beachten ist, wenn Sie eine Lebensversicherung übertragen oder umschreiben wollen, erklären wir im Folgenden.

FAQ: Lebensversicherung übertragen

Was bedeutet es, eine Lebensversicherung zu übertragen?

Bei einer Übertragung der Lebensversicherung ändert sich der Versicherungsnehmer. Der neue übernimmt den Vertrag zu den gleichen Bedingungen, während der alte sämtliche Rechte und Pflichten abtritt.

Darf ich eine Lebensversicherung auf jemand anderen übertragen, ohne dass die versicherte Person dem zustimmt?

Bei einer Erlebensfallversicherung ist die Zustimmung nicht nötig, bei einer Todesfallversicherung hingegen schon. Warum das so ist, können Sie hier nachlesen.

Inwieweit ist die Übertragung einer Lebensversicherung steuerschädlich?

Wollen Sie eine Lebensversicherung übertragen, muss der neue Versicherungsnehmer Schenkungssteuer zahlen, da es sich hierbei gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG um eine Schenkung handelt. Alternativ können Sie auch eine Lebensversicherung verkaufen.

Inhaltsverzeichnis

  • FAQ: Lebensversicherung übertragen
  • So funktioniert die Übertragung der Lebensversicherung
    • Muss die versicherte Person der Übertragung zustimmen?
  • Quellen und weiterführende Links

So funktioniert die Übertragung der Lebensversicherung

Wollen Sie eine Lebensversicherung übertragen, bedeutet das, dass Sie jemand anderen als Versicherungsnehmer einsetzen. Dieser übernimmt dann für Sie den Vertrag zu den gleichen Bedingungen und erhält alle damit verbundenen Rechte und Pflichten. Das bedeutet, dass er einerseits die Prämienzahlungen tätigen muss, gleichzeitig aber auch frei über den Vertrag verfügen und z. B. darüber bestimmen kann, ob die Lebensversicherung vorzeitig gekündigt werden oder der Bezugsberechtigte gewechselt werden soll (sofern die Vertragsbedingungen dies erlauben).

Der neue Versicherungsnehmer kann auch der Bezugsberechtigte selbst sein. Viele Versicherungsnehmer führen eine Übertragung der Lebensversicherung auf ihr Kind oder ihren Partner durch, welche im Versicherungsfall auch von der Versicherungsleistung profitieren sollen.

Muss die versicherte Person der Übertragung zustimmen?

Die Übertragung einer Lebensversicherung gilt als Schenkung.
Die Übertragung einer Lebensversicherung gilt als Schenkung.

Sind Versicherungsnehmer und versicherte Person identisch, kann diese Person alle Entscheidungen in Bezug auf die Lebensversicherung im Alleingang treffen. Manchmal handelt es sich dabei jedoch um zwei verschiedene Menschen. Wie ist es dann, wenn der Versicherungsnehmer die Lebensversicherung übertragen möchte? Muss die versicherte Person dem zustimmen?

Dies wollen wir anhand eines Beispiels beantworten: Ehefrau Karin hat eine Lebensversicherung auf ihren Ehemann Holger abgeschlossen. Es handelt sich dabei um eine Todesfallversicherung mit dem gemeinsamen Sohn Uwe als Bezugsberechtigten. Somit zahlt Ehefrau Karin die Versicherungsprämien und Sohn Uwe erhält die Leistung für den Fall, dass sein Vater Holger verstirbt. Nun möchte Karin statt sich selbst ihren Sohn als Versicherungsnehmer einsetzen und die Lebensversicherung auf Uwe übertragen. Dafür ist jedoch zwingend die Einwilligung der versicherten Person, also von Ehemann Holger, erforderlich. Gleiches gilt, wenn Karin nicht den Versicherungsnehmer, sondern den Bezugsberechtigten ändern möchte. Auch hier müsste ihr Ehemann zwingend zustimmen.

Anders verhält es sich, wenn es sich nicht um eine Todesfallversicherung, sondern um eine Erlebensfallversicherung handelt. In diesem Fall würde die Versicherungsleistung nicht ausgezahlt, wenn Ehemann Holger verstirbt, sondern wenn er bis zu einem bestimmten Zeitpunkt überlebt. Bei einem solchen Lebensversicherungsvertrag kann Ehefrau Karin die Lebensversicherung übertragen oder den Bezugsberechtigten ändern, ohne Holgers Zustimmung einzuholen.

Warum ist das so? Dies geht auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juni 2018 zurück. Der BGH entschied, dass die versicherte Person einer Übertragung der Lebensversicherung nur dann zustimmen muss, wenn ihr Todesfall versichert ist. Dies soll verhindern, dass sich das Risiko der versicherten Person erhöht, weil eventuell der neue Versicherungsnehmer oder Bezugsberechtigte ein erhöhtes Interesse an deren Ableben haben könnte. Darum hat die versicherte Person hier ein Mitspracherecht. Bei einer Erlebensfallversicherung ist es hingegen im Interesse aller Beteiligten, wenn die versicherte Person überlebt. Deswegen entsteht für sie kein Risiko, wenn sich Versicherungsnehmer oder Bezugsberechtigter ändern, und ihre Einwilligung ist für die Übertragung der Lebensversicherung nicht erforderlich.

Bildnachweise: Fotolia.com/Jakub Jirsák, Fotolia.com/carballo

Quellen und weiterführende Links

  • § 7 ErbStG
  • anwalt.de
  • finanztip.de
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