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Widerruf der Risikolebensversicherung – Ist das möglich?

Von lebensversicherungkuendigen.de, letzte Aktualisierung am: 21. Dezember 2020

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Gansel Rechtsanwälte

So holen Sie 30% mehr Geld aus Ihrer Lebens - oder Rentenversicherung heraus

In vielen Lebens - oder Rentenversicherungverträgen ist die Widerspruchsbelehrung falsch oder fehlerhaft. Für Sie als Verbraucher bedeutet das, dass Sie – anders als bei einer Kündigung oder einem Verkauf – bis zu 30% mehr Geld erhalten, wenn Sie Ihrem Vertrag widersprechen. Auch aus bereits gekündigten oder abgelaufenen Verträgen lässt sich im Nachhinein noch Geld herausholen.

Wenn Sie wissen wollen, was Sie mit einem Widerspruch maximal aus Ihrer Lebensversicherung herausholen können und was Ihr Vertrag wert ist, dann nutzen Sie den kostenfreien Online-Rechner. Danach können Sie Ihren Vertrag kostenfrei und unverbindlich auf Fehler prüfen lassen:

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Können Sie Ihre Risikolebensversicherung widerrufen?

Um Ihre Risikolebensversicherung zu widerrufen, können Sie mit Ihrem Versicherer reden oder einen Blick in die Police werfen.
Um Ihre Risikolebensversicherung zu widerrufen, können Sie mit Ihrem Versicherer reden oder einen Blick in die Police werfen.

Haben Sie eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, können Sie diese in einer bestimmten Zeit widerrufen. Genau wie bei allen anderen Formen von Lebensversicherungen besteht meist eine 30-tägige Widerrufsfrist, die Sie beachten müssen.

Das ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in § 8 bzw. § 152 geregelt. Die Widerrufsfrist beginnt an dem Tag, an dem Sie alle Unterlagen Ihrer Police erhalten haben. In dieser Zeitspanne muss der Widerruf von Ihnen losgeschickt worden sein – egal ob per Post, Fax oder E-Mail.

Inhaltsverzeichnis

  • Können Sie Ihre Risikolebensversicherung widerrufen?
  • Was erhalten Sie nach einem fristgerechten Widerruf der Risikolebensversicherung zurück?
    • Nachträglicher Widerruf der Lebensversicherung nach BGH-Urteil
    • Rückzahlung bei nachträglichem Widerspruch

Was erhalten Sie nach einem fristgerechten Widerruf der Risikolebensversicherung zurück?

Nachdem Sie den Widerruf Ihrer Lebensversicherung geltend gemacht haben, erhalten Sie – anders als bei einer Kündigung – die bislang von Ihnen eingezahlten Beiträge in Ihre Versicherung zurück. Darin sind außerdem Zinsen enthalten. Geld, das vom Lebensversicherer bereits in die Versicherungsleistung investiert wurde, kann nicht zurückgezahlt werden.

Nachträglicher Widerruf der Lebensversicherung nach BGH-Urteil

Beim Widerruf Ihrer Risikolebensversicherung erhalten Sie bereits eingezahlte Beiträge zurück.
Beim Widerruf Ihrer Risikolebensversicherung erhalten Sie bereits eingezahlte Beiträge zurück.

Auch nachträglich ist es möglich, die Risikolebensversicherung zu widerrufen. Das ist allerdings nur bei einigen Versicherungen der Fall, wenn diese zwischen dem 29. Juli 1994 und Ende 2007 abgeschlossen wurden.

Denn diese Lebensversicherungen enthalten teilweise fehlerhafte oder unvollständige Widerrufsbelehrungen, die es möglich machen, den Versicherungsvertrag nachträglich doch noch widerrufen zu können.

Um einen Widerruf doch noch rechtmäßig tätigen zu können, muss Ihre Widerrufsbelehrung der Versicherung beispielsweise einen der folgenden Fehler aufweisen:

  • Widerspruch muss innerhalb der 30-tägigen Frist verschickt werden – nicht beim Versicherer eingehen
  • Widerrufsbelehrung muss im Vertrag deutlich hervorgehoben werden
  • Widerruf darf auch per E-Mail eingehen – das muss im Vertrag durch die Angabe der Textform geregelt sein

Sollte in Ihrer Police der Versicherung einer dieser Fehler vorliegen, kann ein Widerruf in der Regel auch noch nachträglich geltend gemacht werden. Auch bei einer bereits erfolgten Kündigung ist eine Nachzahlung möglich. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Lebensversicherer bzw. einem Anwalt, um den Sachverhalt – besonders bezüglich Widerruf und Kündigung – zu klären.

Rückzahlung bei nachträglichem Widerspruch

Sollten Sie den nachträglichen Widerruf Ihrer Risikolebensversicherung beantragen, so erhalten Sie ebenfalls einige Beiträge aus der Versicherung zurück. Dazu zählen bislang eingezahlte Beiträge inklusive Zinsen sowie in einigen Fällen auch die Provision oder Verwaltungskosten. Die Beiträge, die vom Lebensversicherer allerdings bereits in den Versicherungsschutz des Versicherten eingezahlt wurden sowie die Abgeltungssteuer werden nicht zurückerstattet.

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