Lebensversicherung kündigen: So gehen Sie vor

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 17. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Sie wollen Ihre Lebensversicherung kündigen? Wir haben für Sie eine kostenlose Vorlage, sowie alle Infos zur Lebensversicherung Kündigungsfrist zusammengetragen.

Kündigung Lebensversicherung Vorlage

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Wie können Sie Ihre Lebensversicherung kündigen?

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Kündigungsfrist bei einer Lebensversicherung – So können Sie kündigen!

Auflösung der Lebensversicherung: Welche Kündigungsfrist ist zu beachten?
Auflösung der Lebensversicherung: Welche Kündigungsfrist ist zu beachten?

Es gibt verschiedene Formen der Lebensversicherung. Die Risikolebensversicherung wird nur im Todesfall ausgezahlt und dient der Absicherung der Hinterbliebenen. Die klassische Lebensversicherung – auch Kapitallebensversicherung genannt – ist auf das langfristige Sparen, etwa für die Altersvorsorge, angelegt.

Laut der Statistik „Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen“, die jährlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. herausgegeben wird, bestanden im Jahr 2016 rund 85 Millionen Verträge über Lebensversicherungen in Deutschland. Im Gegensatz zum Vorjahr stellt dies zwar ein Minus von 1,9 Prozent dar, allerdings ist diese Form der Versicherung in Deutschland immer noch sehr beliebt.

Doch was geschieht, wenn Versicherungsnehmer kündigen wollen, weil sie eine erfolgversprechendere Anlageform gefunden haben oder sich die Beiträge auf Grund eines finanziellen Engpasses nicht mehr leisten können? Wie können Sie den Vertrag auflösen und welche Kündigungsfrist der Lebensversicherung ist dabei zu wahren?

Wann können Sie Ihre Lebensversicherung kündigen?

Wie bei den meisten anderen Versicherungen muss auch bei der Kündigung einer Lebensversicherung eine bestimmte Frist eingehalten werden. Doch wie lang ist diese genau und was müssen Versicherungsnehmer beachten?

Welche Kündigungsfrist für Ihre Lebensversicherung besteht, lässt sich nicht pauschal angeben. In der Regel richtet sich die Frist, in welcher Sie den Vertrag kündigen müssen, nach der Fälligkeit der Beitragszahlung. Bei den meisten Versicherungen können Sie entweder jährlich, halbjährlich, pro Quartal oder monatlich zahlen. Bei vielen Versicherern müssen Sie eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Zahlungsabschnitts beachten.

Dies gilt nicht nur für die klassische Lebensversicherung. Auch die Kündigungsfrist für eine fondsgebundene Lebensversicherung bewegt sich meist in diesem Rahmen. Genaue Informationen können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen. Sind Sie unsicher, können Sie auch Ihren Versicherungsberater um Rat fragen.

Sie sollten Ihre Kündigung per Einschreiben mit Rückantwortschein an die Versicherung verschicken. So haben Sie einen Beleg darüber, dass Sie die Kündigungsfrist der Lebensversicherung wirklich eingehalten haben. Verlangen Sie außerdem eine Bestätigung Ihrer Kündigung vonseiten der Versicherung.

Die Kündigung der Versicherung sollte wohlüberlegt sein

Die Kündigungsfrist Ihrer Lebensversicherung können Sie den Unterlagen entnehmen.
Die Kündigungsfrist Ihrer Lebensversicherung können Sie den Unterlagen entnehmen.

Auch wenn Sie die Möglichkeit haben, innerhalb der festgelegten Kündigungsfrist die Lebensversicherung aufzulösen, so sollten Sie diesen Schritt nicht unüberlegt tun. Eine Kündigung der Versicherung geht nämlich in der Regel mit hohen Verlusten einher.

Bei älteren Kapitallebensversicherungen sollten Sie den Vertrag besser nicht kündigen, da diese auf Grund hoher Garantiezinsen in der Regel besonders rentabel sind.

Nur wenn Sie Ihre Lebensversicherung erst vor kurzem abgeschlossen und nun eine ertragreichere Anlageform entdeckt haben, kann es sich lohnen, den Versicherungsvertrag zu kündigen.

Haben Sie momentan einen finanziellen Engpass, gibt es neben der Kündigung der Lebensversicherung auch andere Möglichkeiten. Sie können die Versicherung entweder beitragsfrei stellen oder diese beleihen.

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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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