So holen Sie 30% mehr Geld aus Ihrer Lebens - oder Rentenversicherung heraus
In vielen Lebens - oder Rentenversicherungverträgen ist die Widerspruchsbelehrung falsch oder fehlerhaft. Für Sie als Verbraucher bedeutet das, dass Sie – anders als bei einer Kündigung oder einem Verkauf – bis zu 30% mehr Geld erhalten, wenn Sie Ihrem Vertrag widersprechen. Auch aus bereits gekündigten oder abgelaufenen Verträgen lässt sich im Nachhinein noch Geld herausholen.
Wenn Sie wissen wollen, was Sie mit einem Widerspruch maximal aus Ihrer Lebensversicherung herausholen können und was Ihr Vertrag wert ist, dann nutzen Sie den kostenfreien Online-Rechner. Danach können Sie Ihren Vertrag kostenfrei und unverbindlich auf Fehler prüfen lassen:
Wenn Sie eine Lebensversicherung als Geldanlage abgeschlossen haben, wollten Sie vermutlich auf Nummer sicher gehen, dass zum Beispiel Ihre Familie versorgt ist, wenn Ihnen plötzlich etwas zustoßen sollte. Haben Sie beispielsweise eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, bekommt Ihre Familie in Ihrem Todesfall eine Summe ausgezahlt, welche vorher vereinbart wurde.
Viele Versicherungsnehmer haben aber eine Lebensversicherung aber auch aus dem Grund abgeschlossen, weil sie es im Alter einmal besser haben wollten und somit für mehr finanzielle Sicherheit sorgen wollten – eine sogenannte Altersvorsorge.
Was passiert allerdings, wenn Sie sich doch eines Tages entscheiden sollten, Ihre Lebensversicherung wieder zu kündigen? Wie müssen Sie dabei vorgehen? Was müssen Sie besonders beachten? Wann sollten Sie am besten kündigen? Und nicht zuletzt stellt sich auch die Frage, ob es sinnvoll ist, Ihre Lebensversicherung wieder zu kündigen. All diese Fragen sollen in diesem Ratgeber näher beleuchtet werden.
Sollten Sie Ihre Lebensversicherung wirklich kündigen?
Vor allem ist es wichtig zu wissen, dass es auch einige andere Optionen gibt, die Sie in Betracht ziehen sollten bevor Sie ein Kündigungsschreiben Ihrer Versicherung endgültig aufsetzen. Möchten Sie zum Beispiel Ihre Versicherung nur kündigen, weil Sie kurzfristig Geld benötigen, die Versicherung prinzipiell für gut heißen, können Sie Ihre Lebensversicherung auch beleihen oder mit einer sogenannten Rückerwerbsoption verkaufen.
Selbst wenn Sie Ihre Lebensversicherung an eine Firma verkaufen, die darauf spezialisiert ist, Lebensversicherungen anzukaufen, haben Sie am Ende mehr davon, als sie direkt zu kündigen.
Oftmals haben Betroffene noch alte Verträge abgeschlossen, bei denen der Garantiezins relativ hoch ist im Vergleich zu neuen Verträgen, die heutzutage in der Regel unterschrieben werden. In welchem Rahmen sich Ihre Rendite bewegt, können Sie entweder selbst ausrechnen – zumindest soweit es geht – oder aber auch einen Honorarberater für diese Berechnung beauftragen. Dieser überprüft dann Ihre Police.
Damit sich das allerdings lohnt, sollte Ihre Lebensversicherung einen Wert von mindestens 30.000 Euro besitzen. Durch eine Berechnung Ihrer Rendite können Sie sich Ihre Entscheidung erleichtern, ob Sie die Lebensversicherung besser behalten sollten oder nicht.
Des Weiteren sollten Sie auf jeden Fall die Unterschiede beachten, welche die verschiedenen Arten von Lebensversicherungen mit sich bringen. Sich von einer fondsgebundenen Lebensversicherung zu trennen, hat gänzlich andere Vor- und Nachteile, als eine Risikolebensversicherung zu kündigen oder eine Kapitallebensversicherung zu kündigen.
Ist Ihre Entscheidung letztendlich darauf gefallen, dass Sie Ihre Lebensversicherung endgültig kündigen, finden Sie im Ratgeber zu „fondsgebundene Lebensversicherung kündigen“ beispielsweise für die Kündigung dieser Lebensversicherung eine Vorlage. Oftmals ist es nicht so einfach, die passenden Formulierungen zu finden. Deshalb können Sie sich gern bei der Kündigung Ihrer Lebensversicherung von diesem Muster inspirieren lassen.
Allerdings ist zu erwähnen, dass Sie dieses immer individuell auf Ihre Versicherung anpassen müssen. Sofern Sie also vorhaben, Ihre Lebensversicherung zu kündigen mittels dieser Vorlage, besitzt diese keine allgemeine Gültigkeit, da sich die Bedingungen aus Versicherungsverträgen häufig sehr unterscheiden können.
Lebensversicherung und Kündigung: Was sagt das Versicherungsvertragsgesetz dazu?
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) definiert in Deutschland alle Pflichten und Rechte eines Versicherungsnehmers und Versicherers. Dieses Gesetz durchlebte eine grundlegende Reform und die überarbeitete Fassung gilt nun seit dem 1. Januar 2008 als rechtskräftig. Das alte Gesetz kann allerdings noch angewandt werden, wenn es um Verträge geht, die vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossen wurden.
Besonders relevant für die Kündigung einer Lebensversicherung ist der § 168 VVG zur Kündigung des Versicherungsnehmers. Dieser Paragraph beinhaltet Folgendes:
(2) Bei einer Versicherung, die Versicherungsschutz für ein Risiko bietet, bei dem der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers gewiss ist, steht das Kündigungsrecht dem Versicherungsnehmer auch dann zu, wenn die Prämie in einer einmaligen Zahlung besteht.
(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht auf einen für die Altersvorsorge bestimmten Versicherungsvertrag anzuwenden, bei dem der Versicherungsnehmer mit dem Versicherer eine Verwertung vor dem Eintritt in den Ruhestand unwiderruflich ausgeschlossen hat; der Wert der vom Ausschluss der Verwertbarkeit betroffenen Ansprüche darf die in § 12 Abs. 2 Nr. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bestimmten Beträge nicht übersteigen. Entsprechendes gilt, soweit die Ansprüche nach § 851c oder § 851d der Zivilprozessordnung nicht gepfändet werden dürfen.
Wie in den drei Absätzen festgelegt, ist es dem Versicherungsnehmer rechtlich zugesichert, seine Lebensversicherung zu kündigen, wenn dieser das möchte. Ausgeschlossen wird lediglich eine vorzeitige Kündigung der Versicherung, wenn im Vertrag bereits festgelegt wurde, dass die Versicherung erst im Ruhestand ausgezahlt werden kann.
Kündigung von Lebensversicherungen: Gründe
Eine Lebensversicherung zu kündigen ist keineswegs eine einfache Entscheidung. Schließlich hat der Versicherungsnehmer ja einmal gute Gründe für den Abschluss der Lebensversicherung gehabt.
Leider können Sie häufig viele Gegebenheiten Ihrer persönlichen Lebenssituation nicht beeinflussen, was letztendlich zu guten Gründen führt, die Versicherung kündigen zu wollen oder zu müssen. Konkret können Umstände, wie beispielsweise eine Scheidung, eine plötzliche Krankheit oder auch der verlorene Arbeitsplatz dazu führen, dass die monatlichen Raten einer Lebensversicherung nicht mehr gezahlt werden können.
Darüber hinaus gibt es auch andere Gründe, die viele Betroffene zu einer Kündigung bewegen. In einigen Fällen wurden diese nämlich nicht ausreichend oder sogar mangelhaft beraten. So kommt ein Abschluss einer Lebensversicherung zustande, obwohl diese gar nicht gewünscht war. Der Betroffene vertraut dem Versicherungsberater häufig blind, da viele Merkmale einer Versicherung – insbesondere einer Lebensversicherung – für den Laien nur schwer verständlich und nachvollziehbar sind. Erst im Nachhinein, also nach dem Abschluss der Versicherung, bemerkt der Betroffene, dass er nicht zufrieden damit ist.
Ein Beispiel dafür könnte sein, dass der Versicherungsnehmer eigentlich sein Geld nur kurzfristig anlegen wollte, ihm jedoch zu einer Lebensversicherung geraten wurde. Das erfüllt in keiner Weise die Vorstellungen des Betroffenen. Das führt nicht selten zu Ärgernissen und aufgrund der Unbrauchbarkeit für den Betroffenen auch meist zur vorzeitigen Kündigung der Lebensversicherung.
Eine gute Beratung ist in Versicherungsangelegenheiten also das A und O. Mehrere unabhängige Beratungen und Angebote sind daher nicht verkehrt und sollten vor einem Abschluss in Betracht gezogen werden.
Im § 6 des Versicherungsvertragsgesetzes zur Beratung des Versicherungsnehmers ist dieser Punkt wie folgt festgehalten:
(2) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer den erteilten Rat und die Gründe hierfür klar und verständlich vor dem Abschluss des Vertrags in Textform zu übermitteln. Die Angaben dürfen mündlich übermittelt werden, wenn der Versicherungsnehmer dies wünscht oder wenn und soweit der Versicherer vorläufige Deckung gewährt. In diesen Fällen sind die Angaben unverzüglich nach Vertragsschluss dem Versicherungsnehmer in Textform zu übermitteln; dies gilt nicht, wenn ein Vertrag nicht zustande kommt und für Verträge über vorläufige Deckung bei Pflichtversicherungen.
(3) Der Versicherungsnehmer kann auf die Beratung und Dokumentation nach den Absätzen 1 und 2 durch eine gesonderte schriftliche Erklärung verzichten, in der er vom Versicherer ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass sich ein Verzicht nachteilig auf seine Möglichkeit auswirken kann, gegen den Versicherer einen Schadensersatzanspruch nach Absatz 5 geltend zu machen.
(4) Die Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 besteht auch nach Vertragsschluss während der Dauer des Versicherungsverhältnisses, soweit für den Versicherer ein Anlass für eine Nachfrage und Beratung des Versicherungsnehmers erkennbar ist. Der Versicherungsnehmer kann im Einzelfall auf eine Beratung durch schriftliche Erklärung verzichten.
(5) Verletzt der Versicherer eine Verpflichtung nach Absatz 1, 2 oder 4, ist er dem Versicherungsnehmer zum Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Versicherer die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
(6) Die Absätze 1 bis 5 sind auf Versicherungsverträge über ein Großrisiko im Sinn des § 210Absatz 2 nicht anzuwenden, ferner dann nicht, wenn der Vertrag mit dem Versicherungsnehmer von einem Versicherungsmakler vermittelt wird oder wenn es sich um einen Vertrag im Fernabsatz im Sinn des § 312c des Bürgerlichen Gesetzbuchs handelt.
Laut diesen Gesetzesvorschriften müssen beide Parteien – also Versicherungsgeber und Versicherungsnehmer – eng zusammenarbeiten, um ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Der Versicherer muss den Kunden nach bestem Gewissen und unter Beachtung dessen persönlicher Gegebenheiten beraten. Dafür ist es allerdings wichtig, dass alle notwendigen Angaben auch wahrheitsgemäß durch den Versicherten mitgeteilt werden.
Lebensversicherung auflösen: Vorteile und Nachteile
Besonders wenn die Lebensversicherung vor noch nicht allzu langer Zeit abgeschlossen wurde, ist die Auszahlung, die erfolgt, meist wesentlich geringer als die Beiträge, die bereits eingezahlt wurden. Das hat zum einen den Grund, dass sowohl Abschlussgebühren, als auch Verwaltungsgebühren in der Regel in den ersten fünf Vertragsjahren einbehalten werden. Nicht zu verachten ist auch die Stornierungsgebühr, wenn Sie sich Ihre Lebensversicherung vorzeitig auszahlen lassen möchten.
Weiterhin spielen auch steuerliche Angelegenheiten keine geringe Rolle, wenn es darum geht, eine Lebensversicherung zu kündigen. Die sogenannte Abgeltungssteuer muss gezahlt werden, wenn die Vertragslaufzeit kürzer als 12 Jahre ist oder der Vertragsnehmer die Lebensversicherung kündigt bevor er 60 Jahre alt wird. Für Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sollte eine steuerfreie Auszahlung möglich sein.
Wenn Sie sich also dafür entscheiden, Ihre Lebensversicherung zu kündigen, sollte die Steuer hierbei nicht außer Acht gelassen werden. Ausgezahlt bekommen Sie bei einer Kündigung immer den sogenannten Rückkaufswert. Seitdem das Versicherungsvertragsgesetz reformiert wurde, kommt zudem auch noch ein bestimmter Mindestwert hinzu, welcher den Betroffenen seit der Reform laut Gesetz zusteht.
Kündigungsfristen
Wie in jedem Vertrag, gibt es natürlich auch eine Kündigungsfrist für die Lebensversicherung, welche im schriftlich festgehalten ist. Diese sollte im Idealfall zwischen dem Betroffenen und dem Versicherungsgeber vereinbart wurden sein. Im Fall der Lebensversicherung hängt das automatische Auslaufen des Vertrags eng mit dem Alter des Versicherungsnehmers zusammen. Ein bestimmtes Alter wird vertraglich festgesetzt. Ist dieses Alter erreicht, läuft der Vertrag zur Lebensversicherung aus, ohne dass der Betroffene etwas dafür tun muss. Außerdem ist in den meisten Fällen eine Mindestlaufzeit festgesetzt, in der der Vertrag noch nicht vorzeitig gekündigt werden kann.
Eine häufig verwendete Frist zur Kündigung einer Lebensversicherung liegt bei einem Monat bevor das Vertragsjahr endet. Verpassen Sie diese Frist, muss der Vertrag noch ein weiteres Jahr bestehen bleiben.
Für das Kündigungsschreiben einer Lebensversicherung existiert keine Vorlage, die Sie einfach eins zu eins übernehmen können. Jede Lebensversicherung ist anders und beinhaltet verschiedene Klauseln, die Sie beachten müssen. Möchten Sie ein Kündigungsschreiben aufsetzen und dabei auf Nummer sicher gehen, dass alles Wichtige beachtet wurde, sollten Sie zur Kontrolle am besten einen Experten zu Rate ziehen.
Aspekte der Kündigung einer Lebensversicherung: der Rückkaufswert
Wer seine Lebensversicherung kündigen möchte, dem sollte auch der Rückkaufswert der Lebensversicherung ein Begriff sein. Im Allgemeinen ist bei einer Lebensversicherung die Rückabwicklung immer gleich: Der Rückkaufswert ist genau die Summe, die der Versicherungsnehmer von der Versicherung ausgezahlt bekommt, wenn er die Lebensversicherung vorzeitig kündigt.
Er wird bereits bei Vertragsabschluss festgelegt. Die Höhe variiert allerdings je nachdem, wie lange in die Lebensversicherung aktiv eingezahlt wurde. Zahlt Kunden regelmäßig über eine lange Zeit die erforderlichen Beiträge ein, erhöht sich der Rückkaufswert langsam, aber kontinuierlich. Um wieviel Prozent es sich letztendlich handelt, ist bei jeder Geldanlage unterschiedlich.
Hierdurch ergibt sich ein weiterer Nachteil einer frühzeitigen Kündigung der Lebensversicherung, weil die ersten Jahre einer abgeschlossenen Lebensversicherung weitaus nicht so rentabel sind, wie spätere Jahre. Hohe Gebühren werden vom Rückkaufswert abgezogen, den Sie bei einer frühzeitigen Kündigung ausgezahlt bekommen würden.
Somit entsteht ein hoher Verlust, da die Summen, die bereits in die Lebensversicherung eingezahlt wurden weitaus mehr sind, als der Rückkaufswert, den Sie bekommen würden, wenn Sie Ihre Lebensversicherung zu früh kündigen. Die exakte Höhe vom Rückkaufswert der Lebensversicherung zu berechnen ist recht schwierig, da diese von vielen Faktoren abhängt. Hier empfiehlt es sich, einen Experten zu Rate zu ziehen bevor Sie weitere endgültige Schritte einleiten.
In einigen Fällen ist bei einer Lebensversicherung ein Rückkauf also eher unvorteilhaft. Zahlen Sie also länger in Ihre Lebensversicherung ein, erhöht sich nach und nach auch die Höhe des Rückkaufswertes und kommt der Summe, die Sie über die angesammelten Jahre eingezahlt haben, immer näher. Ein Rückkauf der Lebensversicherung vor dem festgelegten Enddatum ist aus diesem Grund nicht empfehlenswert.
Lebensversicherungen kündigen: Welche anderen Optionen gibt es?
Als Alternative zur endgültigen Kündigung einer Lebensversicherung kann man diese auch beleihen oder verkaufen. Diese beiden Möglichkeiten bieten oftmals mehr Vorteile, als die Lebensversicherung direkt zu kündigen.
Sollten Sie sich für den Verkauf Ihrer Lebensversicherung entscheiden, ist es ratsam, sich immer mehrere Meinungen von verschiedenen Policenankäufern einzuholen. Diese Option ist am sinnvollsten, wenn Sie sich sicher sind, die Lebensversicherung wirklich loswerden zu wollen und höchstwahrscheinlich längerfristig Geld benötigen.
Die Beleihung einer Lebensversicherung ist nicht ganz so endgültig und in den meisten Fällen als vorübergehende Lösung gedacht. Nicht selten werden eine Versicherungen beliehen, wenn Sie momentan einen Bedarf an Geld haben. Im Prinzip nehmen Sie ein neues Darlehen auf und geben Ihre Lebensversicherung dabei als Sicherheit an.
In der Regel gehen Sie aus solch einer Vereinbarung immer mit einem Verlust heraus. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Sie vorab abklären, ob Sie die meist hohen Zinsen zahlen können und in der Lage sind, das geliehene Geld innerhalb weniger Jahre zurück zu zahlen.
So holen Sie 30% mehr Geld aus Ihrer Lebens - oder Rentenversicherung heraus
In vielen Lebens - oder Rentenversicherungverträgen ist die Widerspruchsbelehrung falsch oder fehlerhaft. Für Sie als Verbraucher bedeutet das, dass Sie – anders als bei einer Kündigung oder einem Verkauf – bis zu 30% mehr Geld erhalten, wenn Sie Ihrem Vertrag widersprechen. Auch aus bereits gekündigten oder abgelaufenen Verträgen lässt sich im Nachhinein noch Geld herausholen.
Wenn Sie wissen wollen, was Sie mit einem Widerspruch maximal aus Ihrer Lebensversicherung herausholen können und was Ihr Vertrag wert ist, dann nutzen Sie den kostenfreien Online-Rechner. Danach können Sie Ihren Vertrag kostenfrei und unverbindlich auf Fehler prüfen lassen: