So holen Sie 30% mehr Geld aus Ihrer Lebens - oder Rentenversicherung heraus
In vielen Lebens - oder Rentenversicherungverträgen ist die Widerspruchsbelehrung falsch oder fehlerhaft. Für Sie als Verbraucher bedeutet das, dass Sie – anders als bei einer Kündigung oder einem Verkauf – bis zu 30% mehr Geld erhalten, wenn Sie Ihrem Vertrag widersprechen. Auch aus bereits gekündigten oder abgelaufenen Verträgen lässt sich im Nachhinein noch Geld herausholen.
Wenn Sie wissen wollen, was Sie mit einem Widerspruch maximal aus Ihrer Lebensversicherung herausholen können und was Ihr Vertrag wert ist, dann nutzen Sie den kostenfreien Online-Rechner. Danach können Sie Ihren Vertrag kostenfrei und unverbindlich auf Fehler prüfen lassen:
Die Auszahlung für eine fondsgebundene Lebensversicherung erfolgt genau dann, wenn ein Erlebnisfall oder der Todesfall eintritt. Was viele dabei nicht bedenken: In der Regel muss diese Auszahlung versteuert werden.
Der folgende Ratgeber gibt Ihnen Auskunft darüber, welche unterschiedlichen Regeln gelten, wenn Sie sich Ihre fondsgebundene Lebensversicherung auszahlen lassen möchten. Des Weiteren finden Sie hier Hinweise zu den steuerlichen Gegebenheiten in diesem Zusammenhang.
Inhaltsverzeichnis
Fondsgebundene Lebensversicherung und deren Auszahlung
Zunächst einmal sollten Sie für sich selbst festlegen, ob Sie bei Ablauf Ihrer Lebensversicherung, eine Auszahlung bekommen oder die Auszahlungssumme lieber nochmals in Fonds anlegen möchten. Bei der letzteren Option werden die Erträge in Ihr privates Wertpapierdepot bei Ihrer Bank hinzugefügt.
Welche Steuern fallen an?
Im Prinzip wird die Auszahlung Ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung gehandhabt wie die der Auszahlung einer Kapitallebensversicherung. Schließlich sind beide auch kapitalbildend. Deshalb gelten bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung in Sachen Steuer selbstverständlich auch dieselben Regeln.
Sie haben die Lebensversicherung vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen
Hierbei haben Sie Glück, denn Sie müssen keine Steuern zahlen. Das gilt sowohl, wenn Sie sich das Geld in bar auszahlen lassen, als auch für die Übertragung Ihrer Fondsanteile. Jedoch müssen Sie auch als Inhaber eines sogenannten „Altvertrags“ gewisse Voraussetzungen erfüllen:
- eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren
- eine Einzahlung der Beiträge über mindestens 5 Jahre
- die Auszahlung muss im Todesfall 60 Prozent oder mehr der bis dato eingezahlten Beiträge ergeben
Sie haben die Lebensversicherung nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen
Diese fondsgebundene Lebensversicherung gilt bezüglich der Steuer als sogenannter „Neuvertrag“. Möchten Sie den diesen vor der Mindestlaufzeit von 12 Jahren beenden, muss eine Abgeltungssteuer gezahlt werden.
Besteht der Lebensversicherungsvertrag bereits 12 Jahre und der Versicherungsnehmer hat das 60. (bzw. bei ab 2012 abgeschlossenen Verträgen das 62.) Lebensjahr vollendet, muss nur der halb Auszahlungsbetrag versteuert werden.
So holen Sie 30% mehr Geld aus Ihrer Lebens - oder Rentenversicherung heraus
In vielen Lebens - oder Rentenversicherungverträgen ist die Widerspruchsbelehrung falsch oder fehlerhaft. Für Sie als Verbraucher bedeutet das, dass Sie – anders als bei einer Kündigung oder einem Verkauf – bis zu 30% mehr Geld erhalten, wenn Sie Ihrem Vertrag widersprechen. Auch aus bereits gekündigten oder abgelaufenen Verträgen lässt sich im Nachhinein noch Geld herausholen.
Wenn Sie wissen wollen, was Sie mit einem Widerspruch maximal aus Ihrer Lebensversicherung herausholen können und was Ihr Vertrag wert ist, dann nutzen Sie den kostenfreien Online-Rechner. Danach können Sie Ihren Vertrag kostenfrei und unverbindlich auf Fehler prüfen lassen:
sbobet meint
Das ist ja mal ein informativer, sorgfältig mit Liebe zum Detail geschriebener Artikel. Vielen Dank! 🙂
Florian P. meint
Hi habe anfang juli eine teilauszahlung meiner fondgebundenen lebensversicherung beantragt . Sie haben gesagt mite august hab ich das geld auf meinem konto bis heute noch nichts erhalten .