LebensversicherungKuendigen.de
Lebensversicherungkuendigen.de » Auszahlung einer Lebens­versicherung: Muss eine Steuer gezahlt werden?

Auszahlung einer Lebens­versicherung: Muss eine Steuer gezahlt werden?

Von lebensversicherungkuendigen.de, letzte Aktualisierung am: 19. Dezember 2020

Twitter Facebook Whatsapp PinterestKommentare
+++ Widerrufs‌joker bei Lebensversicherungen +++

Gansel Rechtsanwälte

So holen Sie 30% mehr Geld aus Ihrer Lebens - oder Rentenversicherung heraus

In vielen Lebens - oder Rentenversicherungverträgen ist die Widerspruchsbelehrung falsch oder fehlerhaft. Für Sie als Verbraucher bedeutet das, dass Sie – anders als bei einer Kündigung oder einem Verkauf – bis zu 30% mehr Geld erhalten, wenn Sie Ihrem Vertrag widersprechen. Auch aus bereits gekündigten oder abgelaufenen Verträgen lässt sich im Nachhinein noch Geld herausholen.

Wenn Sie wissen wollen, was Sie mit einem Widerspruch maximal aus Ihrer Lebensversicherung herausholen können und was Ihr Vertrag wert ist, dann nutzen Sie den kostenfreien Online-Rechner. Danach können Sie Ihren Vertrag kostenfrei und unverbindlich auf Fehler prüfen lassen:

Zum kostenfreien Online-Rechner →
Müssen Sie die Auszahlung Ihrer Lebensversicherung versteuern? Das erfahren Sie in diesem Ratgeber!
Müssen Sie die Auszahlung Ihrer Lebensversicherung versteuern? Das erfahren Sie in diesem Ratgeber!

Vielleicht ist es bei Ihnen bald soweit: Die lang ersehnte Rente beginnt.

Wer also irgendwann einmal eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, die nun ausläuft, freut sich nun sicher über seine Rentenversicherung bzw. Altersvorsorge. Aber egal ob als private Rente oder Einmalzahlung – eine zusätzliche finanzielle Stütze ist immer hilfreich.

Doch wie sieht es bei der Auszahlung einer Lebensversicherung mit der Steuer aus? Müssen Abgaben geleistet werden oder geht die komplette Summe an den Versicherungsnehmer? Diese Fragen werden Ihnen im nachfolgenden Ratgeber beantwortet.

Inhaltsverzeichnis

  • Auszahlung einer Lebensversicherung: steuerfrei oder steuerpflichtig?
    • Vor dem 01.01.2005 abgeschlossene Verträge
    • Nach dem 01.01.2005 abgeschlossene Verträge
  • Auszahlung einer Lebensversicherung und deren steuerliche Behandlung: Mögliche Profite

Auszahlung einer Lebensversicherung: steuerfrei oder steuerpflichtig?

Lebensversicherung und Auszahlung: Die steuerliche Behandlung hängt hauptsächlich vom Zeitpunkt des Abschlusses ab.
Lebensversicherung und Auszahlung: Die steuerliche Behandlung hängt hauptsächlich vom Zeitpunkt des Abschlusses ab.

Im Allgemeinen ist bei der Problematik der Besteuerung zunächst die Frage zu klären, ob Sie Ihre Lebensversicherung bereits vor dem Jahr 2005 oder ab dem 01.01.2005 abgeschlossen haben.

Vor dem 01.01.2005 abgeschlossene Verträge

Dieser Fall ist der wohl beste, den Sie erwischen können, denn bei der Auszahlung Ihrer Lebensversicherung ist keine Steuer abzugeben. Sogenannte „Altverträge“ besitzen demnach die meisten Vorteile. Dafür müssen Sie jedoch einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie wählen bei der Auszahlung Ihrer Kapitallebensversicherung eine einmalige Auszahlung statt der regelmäßigen privaten Rente.
  • Sie verfügen über einen Lebensversicherungs­vertrag, der bis zum 31.12.2004 erstellt wurde.
  • Ihre Versicherung läuft bereits 12 Jahre oder mehr.
  • Sie haben bis zum 31.03.2005 Ihre erste Versicherungsprämie eingezahlt.
  • Sie haben fünf Jahre oder länger regelmäßig Beiträge in die Lebensversicherung eingezahlt, ohne eine Unterbrechung durch eine Beitragsfreistellung.
Die genannten Kriterien gelten auch für eine kapitalbildende Lebensversicherung, wenn Sie diese vorzeitig gekündigt haben. Erfüllen Sie allerdings nicht die Voraussetzungen für eine steuerliche Befreiung, müssen Sie in Ihren Finanzen mit der Abgabe einer Abgeltungssteuer rechnen.

Nach dem 01.01.2005 abgeschlossene Verträge

Wie sieht nun aber die Besteuerung der Auszahlung Ihrer Lebensversicherung aus, wenn der Abschluss erst später stattgefunden hat? Versicherungen ab 2005 zählen unter die Kategorie der sogenannten „Neuverträge“.

In der Regel müssen Sie bei dieser Lebensversicherung die Auszahlung versteuern. Die Erfüllung einiger Bedingungen lässt es aber zu, dass zumindest die Hälfte der Steuern eingespart werden kann. Unter Umständen können Sie hierbei also von Vergünstigungen profitieren.

Auszahlung einer Lebensversicherung: Ist eine Steuer immer zu zahlen oder gibt es Ausnahmen?
Auszahlung einer Lebensversicherung: Ist eine Steuer immer zu zahlen oder gibt es Ausnahmen?

Haben Sie als Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung bereits Ihr 60. Lebensjahr vollendet und Ihre Versicherung ist mindestens 12 Jahre alt, ist es möglich, dass Sie nur für die Hälfte Ihrer Erträge Steuern bezahlen müssen.

Achtung: Wurde der Vertrag erst nach dem 31.12.2011 abgeschlossen, müssen Sie bereits 62 Jahre alt sein.

Auszahlung einer Lebensversicherung und deren steuerliche Behandlung: Mögliche Profite

Am meisten profitieren Sie bei der Auszahlung Ihrer Lebensversicherung in Sachen Steuer, wenn Sie sie nicht vorzeitig kündigen. Eine Laufzeit von 12 Jahren sollte nicht unterschritten werden.

Vor 2005 abgeschlossene Lebensversicherungsverträge sind komplett steuerfrei und demnach momentan die Lebensversicherungen, die die wenigsten Abgaben haben.

Auch wenn Sie eine Lebensversicherung erben, müssen Steuern gezahlt werden. Seit dem Jahr 2009 sind Vergünstigungen hier nicht mehr möglich. Wie hoch die Steuern genau sind, wird für jeden Vertrag individuell berechnet. Sie hängen ab von der Gesamtsumme der Erträge und dem Verwandtschafts­verhältnis.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (56 Bewertungen, Durchschnitt: 4,55 von 5)
Auszahlung einer Lebens­versicherung: Muss eine Steuer gezahlt werden?
4.55 5 56
Loading...
+++ Widerrufs‌joker bei Lebensversicherungen +++

Gansel Rechtsanwälte

So holen Sie 30% mehr Geld aus Ihrer Lebens - oder Rentenversicherung heraus

In vielen Lebens - oder Rentenversicherungverträgen ist die Widerspruchsbelehrung falsch oder fehlerhaft. Für Sie als Verbraucher bedeutet das, dass Sie – anders als bei einer Kündigung oder einem Verkauf – bis zu 30% mehr Geld erhalten, wenn Sie Ihrem Vertrag widersprechen. Auch aus bereits gekündigten oder abgelaufenen Verträgen lässt sich im Nachhinein noch Geld herausholen.

Wenn Sie wissen wollen, was Sie mit einem Widerspruch maximal aus Ihrer Lebensversicherung herausholen können und was Ihr Vertrag wert ist, dann nutzen Sie den kostenfreien Online-Rechner. Danach können Sie Ihren Vertrag kostenfrei und unverbindlich auf Fehler prüfen lassen:

Zum kostenfreien Online-Rechner →

Kommentare

  1. Gebaueer meint

    22. Februar 2017 um 9:48

    Meine Rentenversicherung wurde 1994 abgeschlossen und endet im Jahr 2019. Ich strebe eine Einmalauszahlung an. Die Beiträge wurden regelmäßig monatlich gezahlt.
    Frage : Was muss ich da an Steuern zahlen ? Bzw. wie verhält sich diese Rentenversicherung bei Einmalauszahlung steuermäßig ?
    Vielen Dank
    MfG Gebaueer

    Antworten
    • Peter M. meint

      17. März 2019 um 8:48

      Sollte in Ihrem Fall das Jahr 1995 vor dem Jahr 2005 stattgefunden haben
      und Sie sich die angestrebte Einmalzahlung nicht in Raten auszahlen lassen,
      würde ich in Ihrem Fall unbedingt einen Steuerberater hinzuziehen. Das wird
      allerdings nicht ganz billig. Aber dann sind Sie auf der sicheren Seite, denn
      auf Steuerhinterziehung stehen empfindliche Strafen.

      Antworten

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Lebensversicherung kündigen

  • Fondsgebundene Lebensversicherung
  • Kapitallebensversicherung
  • Lebensversicherung wechseln
  • Risikolebensversicherung
  • Rentenversicherung kündigen

Auszahlung

  • Allgemein: Auszahlung einer Lebensversicherung
  • Auszahlung einer Fondsgebundenen Lebensversicherung
  • Auszahlung einer Kapitallebensversicherung
  • Auszahlung einer Risikolebensversicherung
  • Auszahlung versteuern
  • Auszahlung der Rentenversicherung

Rückkaufswert

  • Allgemein: Rückkaufswert einer Lebensversicherung
  • Rückkaufswert einer Fondsgebundenen Lebensversicherung
  • Rückkaufswert einer Kapitallebensversicherung
  • Rückkaufswert einer Risikolebensversicherung

Alternativen zur Kündigung

  • Lebensversicherung verkaufen
  • Betriebliche Lebensversicherung verkaufen
  • Fondsgebundene Lebensversicherung verkaufen
  • Risikolebensversicherung verkaufen
  • Kapitallebensversicherung verkaufen
  • Abtretung
  • Beitragsfreistellung
  • Widerruf
  • Lebensversicherung beleihen

Allgemeines zur Lebensversicherung

  • Lebensversicherung im Allgemeinen
  • Lebensversicherungsvertrag
  • Lebensversicherungsreformgesetz
  • Lebensversicherung bei Insolvenz
  • Lebensversicherung erben
  • Lebensversicherung übertragen
  • Garantiezins
  • Pfändungsschutz
  • Was passiert mit der Lebensversicherung bei Scheidung?

Copyright © 2016-2021 lebensversicherungkuendigen.de

Impressum | Datenschutz | Haftungsausschluss

MENÜ & SUCHE
  • Fondsgebundene Lebensversicherung
  • Kapitallebensversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Allgemein: Auszahlung einer Lebensversicherung
  • Auszahlung einer Fondsgebundenen Lebensversicherung
  • Auszahlung einer Kapitallebensversicherung
  • Auszahlung einer Risikolebensversicherung
  • Auszahlung versteuern
  • Allgemein: Rückkaufswert einer Lebensversicherung
  • Rückkaufswert einer Fondsgebundenen Lebensversicherung
  • Rückkaufswert einer Kapitallebensversicherung
  • Rückkaufswert einer Risikolebensversicherung
  • Der Rückkaufswert einer Risikolebens­versicherung
  • Lebensversicherung verkaufen
  • Fondsgebundene Lebensversicherung verkaufen
  • Risikolebensversicherung verkaufen
  • Kapitallebensversicherung verkaufen
  • Abtretung
  • Beitragsfreistellung
  • Widerruf
  • Lebensversicherung beleihen
  • Lebensversicherung im Allgemeinen
  • Lebensversicherungsvertrag
  • Lebensversicherungsreformgesetz
  • Was passiert mit der Lebensversicherung bei Scheidung?