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Auszahlung Rentenversicherung – Wie funktioniert dies?

Von lebensversicherungkuendigen.de, letzte Aktualisierung am: 16. Dezember 2020

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Eine Auszahlung der Rentenversicherung ist durchaus eine Möglichkeit diese auch vorzeitig zu veranlassen.
Eine Auszahlung der Rentenversicherung ist durchaus eine Möglichkeit diese auch vorzeitig zu veranlassen.

Kann man sich die Rentenversicherung auszahlen lassen? Die meisten Menschen, welche eine Rentenversicherung abschließen, haben für ihre Zukunft im Voraus geplant und wünschen sich eine Absicherung im Alter. Dennoch kommt es vor, dass in anderen Lebensbereichen ungeplante Umstände auftreten, wie eine Krankheit oder der Verlust des Arbeitsplatzes, womit vorher nicht zwangsläufig gerechnet werden konnte. Schwierig ist es dann, für die betreffenden Personen, dass für die Rentenversicherung weiterhin eingezahlt wird. Insbesondere wenn gerade dieses Geld dringend für die akute und komplizierte Situation benötigt wird.

Zudem stellen sich dann viele Personen die Frage, ob die Möglichkeit besteht, eine Kündigung der Rentenversicherung mit anschließender Auszahlung durchzusetzen. In dem folgenden Ratgeber erfahren Sie, ob Sie sich die Altersvorsorge auszahlen lassen können und was generell beachtet werden muss, wenn der Wunsch besteht, dass eine Auszahlung der Rentenversicherungsbeiträge erfolgt.

Wichtige Informationen zur Auszahlung Ihrer Rentenversicherung:

  • Auszahlung der privaten Rentenversicherung
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  • Private Rentenversicherung verkaufen
  • Rentenversicherung beleihen

Inhaltsverzeichnis

  • Wichtige Informationen zur Auszahlung Ihrer Rentenversicherung:
    • Die Rentenversicherung vorzeitig auszahlen lassen
    • Woraus ergibt sich die Summe bei der Auszahlung der Rentenversicherung?
  • Besteuerung bei der privaten Rentenversicherung
    • Ausnahmen für die Auszahlung der Rentenversicherung
    • Für vorzeitige Auszahlung der Rentenversicherung: Antrag stellen
    • Worauf ist im Allgemeinen bei der Auszahlung der Rentenversicherung zu achten?

Die Rentenversicherung vorzeitig auszahlen lassen

Nicht immer können Versicherungsnehmer auf den Eintritt des Versicherungsfalles warten, um das eingezahlte Geld in Anspruch zu nehmen. Wenn schon vor dem Rentenalter ein finanzieller Engpass herrscht, welcher schwierig ist und nicht ohne weiteres überstanden werden kann, dann liegt es nahe, dass einige Personen darüber nachdenken ihre Rentenversicherung zu kündigen und eine Auszahlung der bisher eingezahlten Beträge möchten.

Die Beiträge bei einer gesetzlichen Rentenversicherung lassen sich in der Regel nicht so leicht erstatten. Dies ist generell nur dann eine Option, wenn der Arbeitnehmer bisher weniger als fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat.

Bei einer gesetzlichen Rentenversicherung kann eine Beitragserstattung erfolgen, wenn bestimmte Punkte zutreffen:

  • Die Rentenversicherung auszahlen lassen, können sich Beamte oder Mitglieder einer berufsständigen Versorgungseinrichtung. Darunter fallen zum Beispiel Rechtsanwälte und Ärzte.
  • Wenn Sie die Regelaltersgrenze von 65 Jahren zwar erreicht haben, allerdings nicht schafften, dass die allgemeine Wartezeit für die Auszahlung der Altersvorsorge angelangt wurde.
  • Sollten Sie eine Hinterbliebenenrente bekommen, diese wurde aber wegen der fehlenden Wartezeit des Verstorbenen abgelehnt, besteht die Möglichkeit, dass für die Rentenversicherung eine Auszahlung erfolgt und somit die bisherigen Beiträge erstattet werden.

Wenn diese Faktoren bei einem Versicherungsnehmer erfüllt sind, dann kann ein Antrag auf eine Beitragserstattung gestellt werden. Dies sollte allerdings nicht allzu lang hinausgezögert werden, da die Beitragsgelder nicht verzinst werden.

Woraus ergibt sich die Summe bei der Auszahlung der Rentenversicherung?

Bei Bedarf können Sie sich überlegen, die Rentenversicherung vorzeitig auszahlen zu lassen.
Bei Bedarf können Sie sich überlegen, die Rentenversicherung vorzeitig auszahlen zu lassen.

Wenn Sie einen Antrag auf eine Beitragserstattung gestellt haben, welche genehmigt wurde, können Sie mit einer Auszahlung der gesetzlichen Rentenversicherung rechnen. Dabei setzt sich die Höhe der Summe aus den von Ihnen persönlich gezahlten Beiträgen zusammen. Diese werden Ihnen zurückerstattet, allerdings erhalten Sie kein Geld für die Zeit der Kindererziehung sowie Wehr- oder Zivildienst zurück.

Sollten Sie aus dieser Versicherungsart aufgrund einer Krankheit und zur Pflege- bzw. Rehabilitationsmaßnahmen Beiträge erhalten haben, wird dies mit der ausgezahlten Summe verrechnet. Die Gelder werden von dem bisherigen Betrag der gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen und danach wird die Summe Ihnen ausgezahlt. Daher kann eine erheblich geminderte Summe am Ende entstehen, dies sollte berücksichtigt werden. Gegebenenfalls können Sie mit Ihrem Versicherungsberater Rücksprache treffen, damit nachzuvollziehen ist, woraus sich Ihr individueller ausgezahlter Geldbetrag zusammensetzt.

Gut zu wissen: Nach der Erstattung besteht keine Versicherungsverhältnis mehr oder ein weiterer Anspruch auf die zu erstattenden Zeiten.

Besteuerung bei der privaten Rentenversicherung

Die  Auszahlung der privaten Rentenversicherung steuerfrei ist generell abhängig von der Einkommenssteuer. Generell wird bei einer privaten Rentenversicherung der ausgezahlte Betrag jedoch versteuert. Grundsätzlich wird die Leibrente besteuert, allerdings ist der steuerpflichtige Anteil diesbezüglich durch eine Veränderung im Einkommensteuergesetz im Jahr 2005 gesenkt worden. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem genauen Alter beim Beginn der Rente.

Wer früher in Rente geht, der hat auch einen höheren steuerpflichtigen Anteil zu leisten. Gänzlich steuerfrei wird allerdings auch bei einem späten Rentenbeginn der Auszahlungsbetrag nicht ausfallen, lediglich ein gesenkter prozentualer Anteil ist zu vermerken.

Ausnahmen für die Auszahlung der Rentenversicherung

In einigen Fällen kann es passieren, dass eine Beitragserstattung bei einer gesetzlichen Rentenversicherung nicht möglich ist. So dürfen beispielsweise keine Beiträge erstattet werden, wenn es sich um Richter oder Beamte auf Zeit bzw. Probe handelt sowie bei einem Soldat auf Zeit und diese Personen versicherungsfrei eingetragen sind. Auch wenn die Personen nur für einen bestimmten oder recht kurzen Zeitraum von der Versicherungspflicht entbunden sind, können im Nachhinein, für diese angegebene Dauer, keine Beiträge erstattet werden.

Die Auszahlung der Altersvorsorge sollte vorher mit einem Versicherungsberater besprochen werden.
Die Auszahlung der Altersvorsorge sollte vorher mit einem Versicherungsberater besprochen werden.

Bei einer Scheidung kann sich die Auszahlungshöhe der Rentenversicherung erhöhen und vermindern, je nachdem ob Sie an den ehemaligen Lebensgefährten Rentenanwartschaften abgegeben oder welche hinzubekommen haben. Dies wird als Versorgungsausgleich bezeichnet. Sofern allerdings ein Verfahren bezüglich des Versorgungausgleiches läuft und aktuell im Prozess ist, gibt es keine Möglichkeit, dass eine Auszahlung der Rentenversicherung und der bisher gezahlten Beiträge erfolgt.

Für vorzeitige Auszahlung der Rentenversicherung: Antrag stellen

Für eine versicherte Person und auch eines Familienmitgliedes eines Versicherungsnehmers, welcher verstorben ist, führt kein Weg daran vorbei einen Antrag zu stellen, wenn der Wunsch nach einer Beitragserstattung besteht. Dafür müssen allerdings bei einer gesetzlichen Rentenversicherung die oben genannten Faktoren stimmen. Die Rentenversicherungen bieten dafür einen gesonderten Vordruck eines Antrags an, welcher speziell für Antragssteller im Inland gilt. Dabei ist generell keine Frist für den Antrag einzuhalten, jedoch kann es sein, dass eine Wartefrist von 24 Monaten abgelaufen sein muss.

Schon gewusst? Den Antrag können entweder die Versicherungsnehmer selbst stellen, allerdings auch die Hinterbliebenen oder dafür bevollmächtigte Personen.

Worauf ist im Allgemeinen bei der Auszahlung der Rentenversicherung zu achten?

Sich die Rentenversicherung auszahlen zu lassen ist als Einmalzahlung oder monatlich möglich.
Sich die Rentenversicherung auszahlen zu lassen ist als Einmalzahlung oder monatlich möglich.

Viele Personen sind sich Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung sowie deren Kündigung betreffend unsicher. Gerade wenn es um die Auszahlung der Altersvorsorge geht, die möglicherweise eher als geplant sein soll, kommen viele Fragen auf.

Daher werden einige Beratungsmöglichkeiten von Versicherungsgesellschaften angeboten, damit Verbraucher über Ihre gesetzliche Rentenversicherung gut informiert sind. Diese Beratungen sollten allerdings immer von einem seriösen und fachkompetenten Unternehmen sein. Damit Ihnen alle Fragen ordnungsgemäß beantwortet werden. Ein persönliches Gespräch oder auch ein Telefongespräch bietet sich für eine individuelle Beratung an.

Es gibt auch ehrenamtliche Versicherungsberater, welche meist von einer offiziellen Stelle sind und auch sein sollten, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen können. Da gerade Rentenversicherungen meist sehr speziell sind, ist es empfehlenswert sich daher ausreichend zu informieren. Gerade auch, ob die Faktoren bei Ihnen für eine unproblematische Auszahlung der Rentenversicherungsbeträge erfüllt sind.

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Kommentare

  1. Delic meint

    17. September 2019 um 12:20

    Komme aus ex Yu lebe hier 40 Jahre möchte aber nach Griechenland Auswandern, und Rente auszahlen lassen

    Antworten
  2. A. meint

    30. Juni 2020 um 15:20

    Hallo.Mein Name ist A.
    Ich habe in Deutschland 1997-1998, als Au-pair Mädchen gearbeitet.
    Danach als Saisoner weiter gearbeitet.
    Momentan bin ich als Pflegeperson für meine Tochter
    E. A.
    Ich möchte das Rentenversicherungsgeld jetzt erstatten, wenn das geht.
    Danke im Voraus!

    Antworten

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