Betriebliche Lebensversicherung verkaufen: Ist das überhaupt möglich?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 22. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Lässt sich eine betriebliche Lebensversicherung verkaufen?
Lässt sich eine betriebliche Lebensversicherung verkaufen?

Der Abschluss einer Lebensversicherung ist oft eine gute Möglichkeit, um Kapital zu bilden. Doch manchmal stellt der Versicherungsnehmer fest, dass er mit dieser Art der Investition doch nicht zufrieden ist, und entschließt sich, seine Lebensversicherung zu verkaufen.

Aber ist dies auch bei einer betrieblichen Lebensversicherung bzw. Direktversicherung möglich? Bei dieser schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung für seinen Angestellten als betriebliche Altersvorsorge ab. Ihr Chef gilt damit als der Versicherungsnehmer. Doch bedeutet das, dass er Ihre betriebliche Lebensversicherung verkaufen kann? Oder steht Ihnen als Begünstigter dieses Recht zu? Diese Fragen beantworten wir im folgenden Ratgeber.

FAQ: Betriebliche Lebensversicherung verkaufen

Wer gilt als Versicherungsnehmer bei der betrieblichen Lebensversicherung?

Versicherungsnehmer und Beitragszahler der betrieblichen Lebensversicherung ist grundsätzlich der Arbeitgeber. Dies gilt selbst dann, wenn die betriebliche Lebensversicherung allein vom Arbeitnehmer (durch Gehaltsumwandlung) finanziert wird. Ist sie arbeitgeberfinanziert, gilt der Arbeitgeber gleichzeitig auch als Eigentümer der Versicherung, bis diese unverfallbar wird.

Kann mein Arbeitgeber meine betriebliche Lebensversicherung verkaufen?

Wenn überhaupt kann der Arbeitgeber nur den Rückkauf der betrieblichen Lebensversicherung veranlassen. Dies ist aber beinahe ebenso unmöglich, wie die Direktversicherung zu kündigen, da sich die Versicherungsgesellschaften in der Regel nicht darauf einlassen.

Gibt es eine Alternative zum Verkauf der betrieblichen Lebensversicherung?

Anstatt die betriebliche Lebensversicherung zu verkaufen, können Sie sie beitragsfrei stellen, sodass Sie keine weiteren Beiträge mehr zahlen müssen. Die Auszahlung der Lebensversicherung erfolgt aber trotzdem erst mit dem Eintritt ins Rentenalter.

So funktioniert die betriebliche Lebensversicherung

Ihr Arbeitgeber kann Ihre betriebliche Lebensversicherung nicht verkaufen - Sie allerdings auch nicht.
Ihr Arbeitgeber kann Ihre betriebliche Lebensversicherung nicht verkaufen – Sie allerdings auch nicht.

Eine betriebliche Lebensversicherung läuft anders ab als eine private. Denn hier ist es Ihr Arbeitgeber, der die Versicherung für Sie abschließt. Er verpflichtet sich damit, ein Vertragsverhältnis einzugehen, das Ihnen im Rentenalter eine Kapitalauszahlung oder eine Rente garantiert.

Es gibt verschiedene Konzepte für die Finanzierung einer solchen Direktversicherung:

  • der Arbeitnehmer zahlt die Beiträge allein (durch Gehaltsumwandlung)
  • der Arbeitnehmer zahlt die Beiträge allein (und kann sie als Betriebsausgaben absetzen)
  • beide zahlen einen Anteil der Beiträge (= Mischfinanzierung)

Doch egal, wer nun für die Beiträge aufkommt: Der Versicherungsnehmer ist immer der Arbeitgeber, denn er ist letztendlich derjenige, der die Versicherung für Sie abschließt.

Eine Direktversicherung kann nicht verkauft werden

Heißt das nun, dass der Arbeitgeber Ihre betriebliche Lebensversicherung verkaufen kann? Nein. Genauso wenig wie Sie. Denn anders als eine „normale” Lebensversicherung kann die betriebliche in der Regel nicht ohne Weiteres gekündigt oder an den Versicher rückverkauft werden. Und findet sich doch einmal ein Versicherungsunternehmen, das diese Möglichkeit anbietet, bringt es Ihnen in der Regel nichts, denn die Auszahlung der betrieblichen Lebensversicherung erfolgt erst, wenn Sie das Rentenalter erreichen.

Alternative: Zwar ist es nicht möglich, die betriebliche Lebensversicherung zu verkaufen oder zu kündigen, aber Sie können einen Antrag auf Beitragsfreistellung stellen. Dann sind Sie zumindest von weiteren Beitragszahlungen befreit (sofern Sie diese vorher leisten mussten). Auf die Auszahlung müssen Sie aber trotzdem bis zum Eintritt ins Rentenalter warten.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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