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Was ist der Rückkaufswert einer fondsgebundenen Lebensversicherung?

Von lebensversicherungkuendigen.de, letzte Aktualisierung am: 18. Dezember 2020

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Ist die Kündigung einer Lebensversicherung unausweichlich, sollten Sie einigen Punkten Beachtung schenken. Zum einen zeigt Ihnen dieser Ratgeber auf, was es genau eigentlich bedeutet, einen Rückkauf für Ihre fondsgebundene Lebensversicherung in die Wege zu leiten. Zum anderen erfahren Sie hier auch, welche möglichen Alternativen es zur Kündigung gibt.

Wie hoch ist der Rückkaufswert einer fondsgebundenen Lebensversicherung?

Der Rückkaufswert für eine fondsgebundene Lebensversicherung ist aufgrund der verschiedenen Fonds nicht einfach zu berechnen.
Der Rückkaufswert für eine fondsgebundene Lebensversicherung ist aufgrund der verschiedenen Fonds nicht einfach zu berechnen.

Ist Ihnen das Risiko möglicher Verluste in Ihren Kapitalanlagen innerhalb der Lebensversicherung zu hoch geworden, sodass Sie eine Kündigung einreichen möchten, ist es ratsam, sich in Bezug auf Ihre fondsgebundene Lebensversicherung über den Rückkaufswert zu informieren. Auch wenn durch bestimmte Lebensumstände keine finanzielle Stabilität mehr gegeben ist und die häufig recht kostenintensiven Fonds nicht mehr gezahlt werden können, ist es empfehlenswert, Ihre Versicherung in der momentanen Form nicht mehr weiter zu führen.

Inhaltsverzeichnis

  • Wie hoch ist der Rückkaufswert einer fondsgebundenen Lebensversicherung?
  • Fondsgebundene Lebensversicherung: Alternativen zum Rückkauf

Möchten Sie Ihre fondsgebundene Lebensversicherung also vorzeitig kündigen, ist der Rückkaufswert genau der Betrag, den Ihnen Ihr Versicherer im Anschluss auszahlt. Da die Berechnung dieser Summe gerade bei der fondsgebundenen Lebensversicherung sehr vielfältig ist, aufgrund der unterschiedlichen Wertanlagen, kann Ihnen nur ein Experte die genaue Höhe Ihres Rückkaufswertes mitteilen. Entscheidend bei einem Rückkaufswert ist immer der sogenannte Börsenwert, den Ihre Fonds besitzen. Im schlimmsten Falle wirken sich die starken Schwankungen dieses Wertes negativ auf Ihren Rückkaufswert aus. Ebenfalls nicht zu vernachlässigen sind die Stornogebühren, die das Versicherungsunternehmen von Ihrem Rückkaufswert abzieht. Die folgende Muster-Rechnung soll Ihnen als ein konkretes Beispiel dienen, wie Sie bei Ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung den Rückkaufswert berechnen können:

Ein Versicherungsnehmer hat im Januar 2000 eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen und seither einen monatlichen Beitrag von 102 Euro gezahlt. Im Januar 2015 erfolgte die Kündigung. Das wären also nach 15 Jahren Laufzeit 18.360 Euro an reinen Einzahlungen. Zudem war in die Versicherung eine Dynamik inkludiert, welche die Prämien jährlich um sechs Prozent erhöht haben. Demnach lagen die realen Einzahlungen bei etwa 28.500 Euro. Jedoch lag die Berechnung durch den Versicherer bei einem Rückkaufswert von 24.500 Euro, weil diese die Entwicklungen der einzelnen Fonds berücksichtigt hat.

Zudem wurden hier hohe Verwaltungsgebühren abgezogen. Ähnlich sieht es in den meisten Fällen aus, wenn es um den Rückkaufswert einer fondsgebundenen Lebensversicherung geht. In der Regel gehen Sie bei einer Kündigung also immer mit einem Verlust hervor. Das bedeutet, häufig bekommen Versicherungsnehmer nicht einmal die Summe ausgezahlt, die sie auch eingezahlt haben.

Sie sollten immer beachten, dass keine Aussage pauschal für alle Lebensversicherungen getroffen werden kann, denn solch eine Berechnung ist immer von individuellen Gegebenheiten geprägt. Es gibt also für den “Rückkaufswert fondsgebundene Lebensversicherung” keinen allgemeinen Rechner.

Das Versicherungsvertragsgesetz definiert eine Berechnung des Rückkaufswertes im § 169 wie folgt:

(3) Der Rückkaufswert ist das nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode berechnete Deckungskapital der Versicherung, bei einer Kündigung des Versicherungs­verhältnisses jedoch mindestens der Betrag des Deckungskapitals, das sich bei gleichmäßiger Verteilung der angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt; die aufsichtsrechtlichen Regelungen über Höchstzillmersätze bleiben unberührt. Der Rückkaufswert und das Ausmaß, in dem er garantiert ist, sind dem Versicherungsnehmer vor Abgabe von dessen Vertragserklärung mitzuteilen; das Nähere regelt die Rechtsverordnung nach § 7 Abs. 2. […]

Bei Lebensversicherungen wird in der Regel im Lebensversicherungsvertrag festgehalten, dass Ihnen als Versicherungsnehmer bei einer vorzeitigen Kündigung Ihrer Lebensversicherung ein Rückkaufswert zusteht. Dass Ihnen ein Rückkaufswert vertraglich zugesichert wird, bedeutet allerdings nicht zwingend, dass dieser besonders hoch sein muss. Besonders wenn Sie Ihre fondsgebundene Lebensversicherung recht schnell kündigen, ist der Rückkaufswert häufig durch hohe Gebühren des Versicherers belastet, die von der Summe abgezogen werden. Wie Sie im obigen Beispiel einsehen können, ist es möglich, dass sich diese Gebühren im vierstelligen Bereich bewegen.

Eine wichtige Rolle bei der Berechnung spielen also folgende Faktoren:

  • die relevanten Beiträge, die Sie bis dato in die Lebensversicherung eingezahlt haben
  • die Tatsache, ob es Unterbrechungen in der Zahlung der Prämien gab
  • wie lange Sie eingezahlt haben und in welcher Höhe die Zahlungen liegen

Fondsgebundene Lebensversicherung: Alternativen zum Rückkauf

Haben Sie sich von einem Fachmann für Ihre fondsgebundene Lebensversicherung den aktuellen Rückkaufswert berechnen lassen, dann haben Sie sicherlich festgestellt, dass eine alternative Option Ihnen einen geringeren Verlust bringt, als eine Kündigung.

Für eine fondsgebundene Lebensversicherung und deren Rückkauf fallen hohe Verwaltungsgebühren an.
Für eine fondsgebundene Lebensversicherung und deren Rückkauf fallen hohe Verwaltungsgebühren an.

Nicht selten kommt es beispielsweise vor, dass dem Versicherungsnehmer nicht nur die reinen Geldanlagen einer fondsgebundenen Lebensversicherung ausreichen, sondern, eine Zusatzoption als erstrebenswert gilt. So können Sie zum Beispiel das Risiko der Berufsunfähigkeit bei Ihrem Versicherer in der Regel nachträglich hinzufügen lassen.

Bei einem relativ kurzfristigen Bedarf an Geld ist auch eine Beleihung der Lebensversicherung möglich. Der Vorteil hierbei ist, dass Sie schnell an Geld kommen. Jedoch sollten Sie sich sicher sein, dass Sie in nicht allzu ferner Zukunft das Darlehen zurückzahlen können (mit Zinsen). Bei dieser Option sollten Sie immer mit Verlusten rechnen. Manchmal ist dies jedoch unvermeidbar, wenn das Geld rasch benötigt wird. Eine Beleihung ist demzufolge nicht endgültig.

Selbstverständlich haben Sie aber auch bei der fondsgebundenen Lebensversicherung die Option des Verkaufs. Verlustreich ist auch diese, aber weitaus weniger als eine Kündigung, denn Sie bekommen hierbei vom Ankäufer typischerweise mehr Geld ausgezahlt, als der Rückkaufswert vom Versicherer hergeben würde. Der Nachteil hierbei ist allerdings, dass diese Möglichkeit verbindlich und endgültig ist.

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Kommentare

  1. Silikone meint

    8. März 2018 um 13:11

    Grüß dich Dank für diesen hervorragenden Artikel.Ich mag Deine Webseite!

    Antworten
  2. Sandra W. meint

    27. März 2018 um 19:36

    Hallo! Ich habe eine Frage, 2006 habe ich eine Fondsgebundene Lebensversicherung mit einer Laufzeit bis 2066 abgeschlossen, da mir damals eingeredet wurde das je länger die Laufzeit ist, es desto besser wäre und ich bereits nach 3 Jahren Laufzeit jederzeit ohne Verluste mein Geld entnehmen kann! Leider ist dies überhaupt nicht möglich und ein Rückkauf wäre ein großer Verlust meiner bereits einbezahlten Prämien, was könnte ich also tun!? Noch dazu liegen die Leistungen im Fall eines Todes bei nicht mal 2000 Euro was sehr gering ist! Im gesamten auch nach Ablauf der Laufzeit wäre die Versicherung eher ein Verlust als die Gewinn, noch dazu könnte ich in diesem Alter noch froh sein überhaupt noch zu leben! Mit freundlichen Grüßen Sandra

    Antworten
    • lebensversicherungkuendigen.de meint

      29. März 2018 um 15:25

      Hallo Sandra,

      aus der Ferne können wir nur schlecht Beurteilungen treffen. Es empfiehlt sich, wenn Sie sich an einen Finanzexperten wenden. Dieser kann die Unterlagen prüfen und Sie dann bezüglich des weiteren Vorgehens beraten.

      Das Team von lebensversicherungkuendigen.de

      Antworten

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