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Der Rückkaufswert einer Risikolebens­versicherung

Von lebensversicherungkuendigen.de, letzte Aktualisierung am: 17. Dezember 2020

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Steht eine Kündigung Ihrer Lebensversicherung ins Haus, kommen wahrscheinlich zunächst einmal eine Menge Fragen und Unklarheiten auf. Schließlich ist das ein Themengebiet, mit welchem sich wenige Versicherungsnehmer vollends auskennen, um alle Vor- und Nachteile in die Überlegungen einbeziehen zu können. Besonderes Augenmerk sollten Sie zum Beispiel auf den Rückkaufswert legen, denn unterschiedliche Arten von Lebensversicherungen bedeuten auch, dass diese jeweils anders mit den Konditionen eines Rückkaufswertes umgehen. Was genau Sie bei einer Kündigung Ihrer Risikolebensversicherung in Sachen Rückkaufswert beachten müssen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Inhaltsverzeichnis

  • Was genau ist eigentlich ein Rückkaufswert?
  • Was kennzeichnet den Rückkauf einer Risikolebens­versicherung?
    • Welche Alternativen zur Kündigung haben Sie?
      • Fazit: Eine Risikolebensversicherung kündigen – gibt es Geld zurück?

Was genau ist eigentlich ein Rückkaufswert?

Der Rückkauf einer Risikolebensversicherung lohnt sich nicht.
Der Rückkauf einer Risikolebensversicherung lohnt sich nicht.

Um näher auf die Risikolebensversicherung eingehen zu können, ist es besonders wichtig, zunächst zu wissen, was genau der Rückkaufswert einer Lebensversicherung bedeutet. Wenn Sie Ihre Lebensversicherung kündigen, dann zahlt Ihnen der Versicherer eine bestimmte Summe aus. Dies ist der Rückkaufswert. Wie hoch dieser genau liegt, kann nicht pauschal festgelegt werden, da er immer individuell für jeden Lebensversicherungsvertrag berechnet wird.

Dass Sie bei einer vorzeitigen Kündigung für den Rückkauf eine bestimmte Summe erhalten, ist in der Regel immer bereits im Vertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer festgeschrieben. Die Höhe vom Rückkaufswert wird vor allem dadurch bestimmt, wie lange und wie viel Geld Sie bereits in Ihre Lebensversicherung eingezahlt haben. Kontinuierliche Beiträge über einen längeren Zeitraum erhöhen somit den Rückkaufswert. Haben Sie eine Zeit lang Ihre Beiträge ausgesetzt, verringert das den Rückkaufswert.

Was kennzeichnet den Rückkauf einer Risikolebens­versicherung?

Die wohl wichtigste Tatsache, die Sie in diesem Zusammenhang kennen sollten, ist, dass eine Risikolebensversicherung eine Form der Personenversicherungen ist, die im Regelfall keinen Rückkaufswert besitzt. Aus diesem Grund ist eine Kündigung hier nicht zu empfehlen, denn die einzigen Beträge, die Sie hierbei sparen können, sind die zukünftigen Beiträge, die durch eine vorzeitige Beendigung wegfallen.

Auch die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme, die bei Eintritt des Versicherungsfalls gezahlt werden würde, entfällt damit. Eine Risikolebensversicherung mit einer Beitragsrückerstattung ist definitiv ausgeschlossen. Das gilt auch für eingeschlossene Zusatzversicherungen, wie die Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch hier gibt es keinerlei Auszahlungen und Sie wären für den Fall der Berufsunfähigkeit nicht mehr versichert.

Haben Sie zum Beispiel Ihren Todesfall versichert, um Ihrer Familie im Notfall die nötige finanzielle Sicherheit zu gewährleisten, dann ist diese ebenfalls nicht mehr gegeben.

Welche Alternativen zur Kündigung haben Sie?

In den meisten Fällen überwiegen die Nachteile einer Kündigung. Selbstverständlich existieren deshalb auch noch andere Optionen:

Bei einer Risikoversicherung existiert kein Rückkaufswert.
Bei einer Risikoversicherung existiert kein Rückkaufswert.

Können Sie sich beispielsweise die regelmäßigen Beiträge nicht mehr leisten, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Versicherung vom Versicherer auch auf den Status beitragsfrei stellen lassen.Bei dieser Alternative würden Sie somit über einen bestimmten Zeitraum keine Versicherungsprämien mehr einzahlen. Damit sinken jedoch auch Ihre Leistungen der Risikolebensversicherung.

Hierbei sollten Sie beachten, dass bei einer Änderung der Beiträge und somit auch der Versicherungssumme, das Versicherungsunternehmen nochmals eine Gesundheitsprüfung verlangen kann. Das ist unter Umständen auch der Fall, wenn Sie Ihren Versicherungsschutz erhöhen möchten – zum Beispiel, wenn Sie Familienzuwachs bekommen haben.

Aber auch ein Verkauf Ihrer Lebensversicherung ist eine Möglichkeit, die Sie in Betracht ziehen sollten. Dafür ist allerdings eine vorherige Umwandlung in eine kapitalbildende Lebensversicherung nötig. Auf dem sogenannten „Zweitmarkt für Lebensversicherungen“ können Sie Ihre Risikolebensversicherung anbieten und ein Käufer kann Ihnen anschließend ein Angebot dafür machen. Umgangssprachlich werden solche Versicherungen auch „secondhand-Policen“ genannt. Das ist zumindest besser als gar keinen Rückkaufswert zu erhalten. Der Vorteil, eine Lebensversicherung zu verkaufen, liegt darin, dass der Ankaufspreis im Gegensatz zur Kündigung recht rentabel ist. Wie bereits erwähnt, würden Sie bei der Kündigung einer Risikolebensversicherung gar keine Auszahlung bekommen. Auch die Höhe der Steuern, die Sie zahlen müssen, fallen bei einem Verkauf deutlich niedriger aus. Eine vorherige Umwandlung bringt jedoch auch Kosten mit sich und ist recht aufwändig.
Der Verkauf einer reinen Risikolebens­versicherung ist nicht möglich.

Fazit: Eine Risikolebensversicherung kündigen – gibt es Geld zurück?

Im Allgemeinen überwiegen die Nachteile einer Kündigung, da Sie dabei in jedem Fall finanzielle Einbußen machen.

Wie hoch die Summe eines Rückkaufswertes ist, hängt immer von den individuellen Umständen der Versicherung ab. Den Rückkaufswert einer Risikolebensversicherung zu berechnen, ist jedoch nicht möglich und unnötig. Dieser Schritt ergibt nur bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung oder einer Kapitallebensversicherung Sinn. Wo nichts ausgezahlt wird, muss auch nichts berechnet werden.

Das Wichtigste im Überblick:

  • bei Kündigung: kein Rückkaufswert einer Risikolebens­versicherung
  • eine Kündigung schließt ebenfalls Leistungen einer eingeschlossenen Zusatz­versicherung aus
  • rentablere Alternativen: Beitrags­freistellung oder Umwandlung
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Kommentare

  1. Steffen B. meint

    1. April 2019 um 20:02

    Hallo,
    das was sie zur Kündigung einer Risiko-LV schreiben, stimmt so nicht. Ich habe hier die Police eine RLV vor mir, wo bereits im Versicherungsschein für die einzelnen Vertragsjahre ein Rückkaufswert eingetragen ist.
    Sie sollten evtl. dahin gehend ihre Bemerkungen abändern,dass es individuell möglich ist.

    mfG
    St. B.

    Antworten
    • lebensversicherungkuendigen.de meint

      23. April 2019 um 15:05

      Hallo Steffen,

      vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben den Text entsprechend angepasst.

      Das Team von lebensversicherungkuendigen.de

      Antworten

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